Karlsruhe: Kinderzahl bei Pflegeversicherung berücksichtigen
Die Nichtberücksichtigung der Kinderzahl bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen, teilte [mehr…]