Lang: Vermieter-Beteiligung an CO2-Preis entlastet Millionen Mieter

Mieterbund kritisiert Ampel-Pläne zu CO2-Kosten

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sieht in der finanziellen Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis bei den Heizkosten eine Entlastung für Millionen von Mietern. Je schlechter die Klimabilanz einer Mietwohnung sei, „desto stärker sollen Vermieter zukünftig am CO2-Preis beteiligt werden“, sagte Lang den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Damit entlastet die Ampel künftig Millionen von Menschen und gibt gleichzeitig einen Anreiz für Vermieter, Sanierungen voranzutreiben. Das ist gut für das Klima und den Geldbeutel von Mietern“, sagte Lang. Die Grünen-Chefin bezeichnete den entsprechenden Kabinettsbeschluss von Mittwoch als „eine faire Aufteilung des CO2-Preises für Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern“. Letzteres seien es, die über die Dämmung der Fenster und die Modernisierung der Heizung entschieden.

Mieterbund kritisiert Ampel-Pläne zu CO2-Kosten

Der Mieterbund hat eine grundlegende Überarbeitung der Pläne der Ampelkoalition zur Aufteilung der CO2-Kosten verlangt. Mieter müssten zudem sofort vom CO2-Preis entlastet werden, nicht erst ab 2023, sagte der Chef des Verbandes, Lukas Siebenkotten, der „Rheinischen Post“. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung 2023 sei es „nicht vermittelbar“, dass der Staat zum einen durch Steuerpauschalen und andere Subventionen einkommensarme Haushalte entlasten wolle, zum anderen diese von den Energiekosten besonders getroffene Gruppe durch den CO2-Preis zusätzlich zur Kasse bitte, so Siebenkotten. Zudem biete das geplante Stufenmodell der Koalition zu wenig Anreize für viele Vermieter, klimaschädliche Heizungen tatsächlich auszutauschen. Die Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 soll nach den Plänen der Koalition nach einem Zehn-Stufen-Modell erfolgen. Drei Bundesminister wollen das Modell nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch vorstellen.

CO2-Preis beim Wohnen kommt erst 2023

Die Ampel-Koalition hat sich auf die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern verständigt – allerdings erst ab dem kommenden Jahr. Nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Kabinett abgestimmt werden soll, darauf geeinigt, beim Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2023 ein Stufenmodell einzuführen. Während in besonders gut gedämmten Gebäuden mit dem Energieeffizienzhausstandard 55 Mieter demnach weiterhin 100 Prozent des CO2-Preises zahlen müssen, liegt der Anteil der von Mietern zu zahlenden CO2-Abgaben in besonders schlecht gedämmten Häusern mit einem CO2-Ausstoß von mindestens 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr bei nur 10 Prozent. Insgesamt sieht das Stufenmodell zehn verschiedene Abstufungen um jeweils zehn Prozentpunkte vor. Die zu tragenden CO2-Kosten von Mietern und Vermietern sollen im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung festgelegt werden. Erfasst werden von diesem Modell laut des Gesetzesentwurfs 13,66 Millionen Wohnungen. Nicht gelten soll die Regel für Wohnungen, in denen Brennstoffe verwendet werden, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits mit einem CO2-Preis belegt sind. Das ist etwa für Wohnungen der Fall, die bereits mittels Fernwärme mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Ausnahmen sind zudem für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude, in denen es etwa rechtliche Verpflichtungen zur Nutzung von Wärmelieferungen gibt, vorgesehen. In diesen Gebäuden soll der Anteil, den der Vermieter zu tragen hätte, um die Hälfte gekürzt werden. Beim in der Koalition strittigen Thema zur CO2-Bepreisung von Nicht-Wohngebäuden haben sich die Koalitionäre darauf geeinigt, den CO2-Preis hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen. Spätestens ab 2026 soll auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell erarbeitet werden. +++