BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte bestätigt. Es handele sich um strafbare Steuerhinterziehung, urteilten die Karlsruher Richter. Es ist die erste höchstrichterliche [mehr…]