Basay-Yildiz Adresse ungeschwärzt in Akten

Anwältin reagierte einem Bericht zufolge entsetzt auf den Vorfall

Seit August 2018 wird die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz mit ihrer Familie rechtsextremistisch bedroht. Im Zuge der Drohschreiben mit der Signatur „NSU 2.0“ kam es zu einem unbefugten Abruf der Daten über einen Polizeicomputer. Jetzt tauchte die gesperrte Privatadresse der Anwältin und zudem die Kita-Adresse ihrer Tochter in den Akten des Lübcke-Untersuchungsausschusses auf. Die Anwältin reagierte einem Bericht zufolge entsetzt auf den Vorfall. „So geht man nicht mit gesperrten Daten um.“

Rudolph: CDU-Grüne Landesregierung lässt Basay-Yildiz erneut im Stich
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Hessischen Landtag und Mitglied im Untersuchungsausschuss , Günter Rudolph: „Der Schutz der Opfer steht bei der SPD an erster Stelle. Im Fall von Frau Basay-Yildiz haben CDU und Grüne gezeigt, wie Schutz auch aussehen kann. Ein unverantwortlicher Vorgang.“ Für die SPD-Fraktion sei nicht erkennbar, warum die Adresse in den Akten des UNA 20/1 auftauche, die dort definitiv nicht hingehöre. Staatskanzleichef Wintermeyer und Innenminister Beuth haben selbst auf Rückfrage die Verantwortung von sich gewiesen, die gesperrten Daten unkenntlich zu machen. „Das geht nicht. Es handelt sich hier um hochsensible Daten, zudem befindet sich Frau Basay-Yildiz in einer direkten Bedrohungslage. Innenminister Beuth sollte alles für ihren Schutz und den ihrer Familie unternehmen und lässt sie stattdessen erneut im Stich. So haben wir uns die Transparenzoffensive des Innenministeriums nicht vorgestellt. Ansonsten ist die Landesregierung bei Aktenschwärzungen doch auch nicht zimperlich“, so Rudolph.

Bellino: „An dem Vorgehen der Landesregierung gibt es nichts zu skandalisieren“
Der Obmann der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino erklärte zur Berichterstattung über die Übermittlung von Akten mit Daten der Rechtsanwältin: „Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Akten mit Daten zur Rechtsanwältin Basay-Yildiz keinem unbestimmten Empfängerkreis bekannt gegeben wurden, sondern nur den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und einzelnen sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Akten wurden zudem als Verschlusssache übermittelt, das heißt sie dürfen vom Empfänger nicht veröffentlicht oder unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Wie mit den Akten weiter umzugehen ist, wird der Untersuchungsausschuss festlegen. Das haben wir im Untersuchungsausschuss bislang so gehandhabt, übrigens über die Fraktionsgrenzen hinaus. Ich kann mich daher nur darüber wundern, dass dies nunmehr skandalisiert werden soll. Uns wurden im Untersuchungsausschuss vor einigen Monaten z.B. auch Unterlagen zu Finanzermittlungen übermittelt, die wir dann einvernehmlich zum Schutze der Privatinteressen Dritter entsprechend auf „VS-VERTRAULICH“ hochgestuft haben. Das war damals kein Skandal und ist es jetzt auch nicht. Wir werden selbstverständlich auch die schutzwürdigen Interessen von Frau Basay-Yildiz berücksichtigen, die Einstufung der Akte mit den Daten zu Frau Basay-Yildiz als „VS-VERTRAULICH“ beantragen und gleichzeitig unsere an der Sache orientierte Arbeit wie gewohnt fortsetzen.“ +++