Berlin. Der DGB hat Forderungen aus der Union und Arbeitgeberverbänden nach Änderungen am Mindestlohngesetz scharf kritisiert. Die Behauptung, kleinere Betriebe könnten die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten nur um den Preis eines hohen bürokratischen Aufwandes dokumentieren, sei „reichlich lächerlich“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Berliner Zeitung“. Die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit sei schon bisher nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgeschrieben.
Durch den Mindestlohn sei lediglich noch einmal die Notwendigkeit deutlich geworden, die Arbeitszeit festzuhalten. „Man kann nun mal nicht einen Mindestlohn auf Stundenbasis zahlen, wenn keiner die Stunden zählt. So einfach ist das“, sagte Körzell. In der Gastronomie etwa werde jeder Verzehr auf den Bons mit Uhrzeit und Preis vermerkt. „Und da soll es nicht möglich sein, die Arbeitszeit der Bedienung festzuhalten? Das ist doch ein Witz.“
Den Arbeitgebern und Teilen der Union gehe es offenbar darum, dass Mindestlohngesetz bis zur Wirkungslosigkeit zu verwässern. „Ein Mindestlohngesetz ohne Arbeitszeiterfassung ist ein totes Gesetz und genau das wollen die Arbeitgeber erreichen.“ Das Nichterfassen der Arbeitszeit könne Geldbußen von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Es gehe den Arbeitgebern mithin „nicht um die Abwehr bürokratischer Monstren, sondern um das Vermeiden empfindlicher Strafzahlungen“. +++ fuldainfo
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