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Weil Strom wie bisher deutlich günstiger bleibt als Benzin oder Diesel, können auch die Betriebskosten bei rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen erheblich niedriger ausfallen als bei Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Foto: djd/Polestar Automotive Germany/Stefan Isaksson

Der Markt für E-Autos boomte lange Zeit, auch aufgrund staatlicher Subventionen. Wie beurteilen Fachleute aus heutiger Sicht und nach dem Wegfall der Förderungen die rein batteriebetriebenen E-Fahrzeuge (BEV)? Antworten hat Boris Krella, Customer Service Manager bei Polestar Deutschland. Die schwedische Marke hat sich seit 2020 mit dem Polestar 2 erfolgreich in der BEV-Mittelklasse positioniert, alle Informationen gibt es unter www.polestar.com.

Wie sind die Betriebskosten von BEVs im Vergleich zu Benzinern und Dieselfahrzeugen zu beurteilen?

Weil Strom meist deutlich günstiger ist als Benzin oder Diesel, können die Betriebskosten beim BEV erheblich niedriger ausfallen, insbesondere bei regelmäßiger Nutzung und preiswerten Lademöglichkeiten zu Hause.

Wie sind die Anschaffungskosten eines BEVs zu beurteilen?

Beim Kaufpreis verursachen BEVs traditionell höhere Kosten im Vergleich zu Verbrennern. Dies ist hauptsächlich auf die teuren Batterien zurückzuführen.

  1. Was ist mit der Wartung von BEVs?

Der Antriebsstrang eines Benziners oder Diesels besteht in der Regel aus über 2.000 beweglichen Einzelteilen. Der Elektroantrieb des neuen Polestar 3 zum Beispiel umfasst dagegen nur etwa 50 bewegliche Teile. Folglich ist der Wartungsbedarf deutlich geringer, beim Service müssen viel weniger Teile überprüft werden. Auch die Wartungsintervalle sind bei einem Elektroauto länger, das spart Zeit und Geld.

  1. Und wie verhält es sich mit den Reparaturkosten?

Bei den Reparaturkosten wird gern argumentiert, dass die Kosten für eine defekte Fahrzeugbatterie für einen Kunden enorm hoch sind. Dem begegnen wir beispielsweise mit einer eigenen achtjährigen Batteriegarantie, die über die Fahrzeuggarantie noch hinausgeht. Performancemängel oder Material- und Verarbeitungsfehler an der Batterie werden innerhalb von acht Jahren oder bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern kostenlos behoben. Wenn die Kapazität der Batterie innerhalb der ersten acht Jahre nach der Übergabe des Neuwagens unter 70 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität fällt, wird die Batterie kostenlos ersetzt.