Die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung durch den Bund enthält aus Sicht von Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz wichtige und überfällige Schritte. Doch sie warnt davor, die dringend benötigte Reform auf Kosten derjenigen umzusetzen, die das Pflegesystem seit Jahren mittragen. „Wir brauchen eine Reform. Wenn aber die Pflege zukunftsfest gemacht werden soll, muss die Finanzierung solide gelöst werden – es darf keinen Verschiebebahnhof geben“, erklärte Stolz mit Blick auf den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Entwurf zur Pflegereform greife zentrale Herausforderungen auf. Er stärke Prävention und Rehabilitation, vereinfache das Leistungsrecht und sehe erstmals eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation vor. Dennoch bleibe der Bund an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. „Aber an entscheidenden Stellen bleibt der Bund zu zaghaft und lädt Kosten bei denen ab, die sie am wenigsten tragen können“, sagte die Hessische Staatsministerin.
Ausdrücklich begrüßt Stolz den neuen Anspruch auf Pflegebegleitung, der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig und aktiv unterstützen soll. Auch das geplante Überbrückungsbudget für Akutsituationen, etwa wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt, bewertet sie positiv. Dass Pflegeleistungen ab dem Jahr 2028 jährlich an die Inflation angepasst werden sollen, sei „längst überfällig“.
Für die Ministerin bestätigt der Gesetzentwurf zugleich die Bedeutung eines Weges, den Hessen nach eigenen Angaben bereits eingeschlagen hat. „In Hessen setzen wir genau auf diesen präventiven Ansatz: Mit der Gemeindepflege sind landesweit bereits 91 Gemeindepflegekräfte im Einsatz, die ältere Menschen unterstützen, bevor Pflegebedürftigkeit entsteht. Das ist ein Weg, um das Eintrittsalter in eine Pflegesituation nach hinten zu schieben und Pflege zum Teil auch zu verlangsamen. Mit den Pflegestützpunkten, die es inzwischen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt, stehen zudem wohnortnahe Anlaufstellen bereit“, sagte Stolz.
Für sie steht dabei eine grundlegende Frage im Mittelpunkt: „Ein präventiver Ansatz ist dringend notwendig. Die entscheidende Frage ist doch, wie man den Pflegeeintritt und den Pflegeverlauf möglichst lange hinauszögert. Das liegt im Interesse der Pflegekassen, aber vor allem im Interesse jedes einzelnen Menschen. Genau deshalb hatte ich die Bundesgesundheitsministerin nach Hessen eingeladen und ihr die Gemeindepflege vorgestellt.“
Trotz der positiven Ansätze sieht Stolz vor allem zwei Punkte, die im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden müssten. Die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige treffe insbesondere Frauen, die durch Kindererziehung häufig bereits Lücken in ihrer Rentenbiografie hätten. „Das ist familienpolitisch nicht akzeptabel. Der Bund sollte hier endlich seiner Pflicht nachkommen und diese versicherungsfremde Leistung übernehmen“, erklärte sie.
Kritisch bewertet die Ministerin auch die vorgesehene Anhebung der Verweildauer in Pflegeheimen, bevor Leistungszuschläge gewährt werden. Diese Maßnahme werde die Eigenanteile nicht begrenzen, sondern weiter steigen lassen. Mehr Menschen würden dadurch auf Sozialhilfe angewiesen sein. „Am Ende zahlen die Kommunen die Rechnung“, so Stolz.
Die Debatte über die Zukunft der Pflege berührt nach ihrer Auffassung weit mehr als die Finanzierung einzelner Leistungen. Sie sei Ausdruck einer gesellschaftlichen Verantwortung, die nicht einseitig verteilt werden dürfe. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nicht auf dem Rücken pflegender Angehöriger finanziert werden, die ohnehin schon Lücken in ihrer Rentenbiografie haben. Der Bund muss eine verlässliche Reform im Sinne der betroffenen Menschen angehen“, sagte Stolz abschließend. +++
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