Neues Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Programm für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rathaus Bad-Hersfeld

Bad Hersfeld. Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Der Bund hat deshalb ein Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) für Asylbewerber aufgelegt für zusätzliche, gemeinnützige Jobs. Im Landkreis stehen für externe Maßnahmenträger 46 Plätze zur Verfügung, 28 weitere Plätze werden direkt beim Landkreis verortet (bspw. Hausmeistertätigkeiten, Grünpflege, kleinere Renovierungsarbeiten).

Anträge können staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger stellen sowie Träger einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkünfte. René Bieber, als Fachbereichsleiter für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Kreis verantwortlich, stellte das Programm am Freitag den Bürgermeistern im Landkreis vor.

Zum einen sollen Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten. Zum anderen entstehen so sinnvolle Beschäftigungen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, um Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, zum Gemeinwohl beizutragen und sich einzubringen.

„Es ist gut und wichtig, dass wir Geflüchteten die Chance geben, möglichst früh zu erleben, wie der Arbeitsalltag bei uns aussieht“, erklärt Sozialdezernentin Elke Künholz. „Vielerorts helfen die Flüchtlinge in den Unterkünften in der Küche oder Wäscherei, beim Putzen oder anderen Tätigkeiten. Wir setzen aber auch darauf, dass die Flüchtlinge raus kommen, dass sie unter deutschen Kollegen sind, die Arbeit hier kennenlernen. Das kann in kommunalen und sozialen Bereichen besonders gut gelingen.“

Das Arbeitsmarktprogramm setzt auf den bereits vorhandenen Strukturen der Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf. Ziel ist es, die schon guten Ansätze zu nutzen und zu intensivieren. „Was vor Ort bekannt und bewährt ist, das verspricht den besten Erfolg“, so Bieber.

Das Programm richtet sich insbesondere an solche Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung rechnen können. Maximal können 30 Stunden pro Woche für die Dauer von sechs Monaten bewilligt werden. Die Träger, die die Flüchtlinge beschäftigen, bekommen von der Agentur für Arbeit eine Pauschale für Fahrtkosten, Betreuung, Kleidung und Versicherungen erstattet. +++