Müller: Breitverteilung der Gülle in Hessen bleibt erhalten

Regelung ist ein bedeutender Fortschritt

Hessen wird künftig, ähnlich wie Bayern, unter bestimmten Bedingungen die Ausbringung von Rindergülle mit dem Breitverteiler erlauben. Ursprünglich plante man, diese Verteilung zum 01.02.2025 zu beenden. Sebastian Müller, Sprecher für Wasser und Boden der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Landwirte, vor allem in den Grünlandgebieten im Landkreis Fulda.

Ab dem 1. Februar 2025 dürfen hessische Landwirte Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 Prozent weiterhin auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterflächen breit verteilen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass die Ammoniakemissionen bei dieser Methode nicht höher sind als bei bodennahen Verfahren. Für diese Regelung ist kein gesonderter Antrag nötig.

Sebastian Müller erklärt꞉ „Diese Regelung ist ein signifikanter Fortschritt für unsere Landwirte und das Tierwohl. Sie ermöglicht eine praxisnahe und umweltschonende Flächenbewirtschaftung, vermeidet Futterverschmutzung und schafft keine zusätzliche Bürokratie.“

Die hohen Investitionen für Verteiltechnik und die Futterverschmutzung nach dem ersten Siloschnitt durch die streifenförmige Gülleausbringung haben viele Betriebe belastet. Die getrockneten Güllerückstände bleiben oft im Futter und erhöhen die Keimbelastung erheblich.

Nach Meldung an das Regierungspräsidium Kassel stehen den Landwirten Ausnahmen der Breitverteilung für Kleinbetriebe, Schläge mit Hangneigung und schwierige Schlagzuschnitte zu. Die Anpassung der Hinweise zur Düngeverordnung in Hessen zeigt das Zusammenspiel von moderner Landwirtschaft und Umweltschutz. Mit dieser Regelung unterstützen wir insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe in Rhön und Vogelsberg durch eine praxisnahe Weiterentwicklung der Düngeregelungen. +++

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