Steuerzahler-Schwarzbuch: Design-Kritik und Gerichtsschlappe

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Mit einer aufwendigen Präsentation Ende März 2026 hat die Hessische Landesregierung im Frühjahr den neuen Außenauftritt des Landes vorgestellt. Pünktlich zum 80-jährigen Jubiläum Hessens löst das neue Corporate Design das bisherige Erscheinungsbild ab, das bereits seit 22 Jahren im Einsatz war. Wie Ministerpräsident Boris Rhein erklärte, soll der Relaunch das Land „einheitlich, modern und wiedererkennbar“ präsentieren. Als zentrales Identitätssymbol dient das modernisierte Volksstaatswappen von 1919 mit dem traditionellen hessischen Löwen. Ergänzt wird der Auftritt durch den Schriftzug „Hessen“, der laut der Staatskanzlei nun „in einer kraftvollen, ruhigen und gut lesbaren Typografie“ erscheint. Bei der Farbgestaltung bleibt das Land den klassischen Tönen Blau, Rot, Weiß und Gold treu. Das neue Design soll schrittweise auf sämtliche Landesbehörden übertragen werden – von der Staatskanzlei bis hin zu den örtlichen Finanzämtern.

Die Enthüllung des neuen Erscheinungsbildes glich dabei einer umfassenden Inszenierung: Zwischen Catwalk, DJ-Pult und Scheinwerfern veranstaltete die Landesregierung eine Modenschau in Zusammenarbeit mit einem Frankfurter Designer. Zu sehen gab es passend zum neuen Design sowohl „Ready to Wear Pieces als auch Haute Couture“. Zudem gingen ausgewählte Artikel wie Hessen-Shirts, Bomberjacken und Krawatten in den Verkauf. Aus der Staatskanzlei hieß es zur Begründung dieser ungewöhnlichen Kooperation, man habe gezielt „junge Menschen in ihren Filterblasen“ ansprechen wollen, da diese als eine „enorm schwer zu erreichende Zielgruppe“ gälten.

Dieser Aufwand schlägt sich deutlich in den Finanzen nieder. Bis zum Redaktionsschluss beliefen sich die von der Staatskanzlei genannten Kosten bereits auf rund 526.000 Euro. Etwa die Hälfte davon, rund 261.500 Euro, entfiel auf eine Frankfurter Werbeagentur. Diese rechnete unter anderem die Gestaltung und Erstellung einer Wort-Bild-Marke („Key Visual“), die Typografie, eine eigene Farb- und Bildwelt, verschiedene Designvorlagen für Printprodukte wie Flyer und Plakate, die Geschäftsausstattung inklusive Briefpapier und E-Mail-Signatur sowie ein offizielles „Design Manual“ ab. Zudem erarbeitete die Agentur Ideen und eine Konzeption für die Kick-off-Präsentation. Weitere 43.400 Euro wurden für zusätzliche externe Dienstleister fällig, während eine eigene Schriftart namens „Hessen Gellix“ etwa 31.700 Euro kostete. Für die Ausrichtung der Pressekonferenz samt Werbeartikeln fielen zusammen 33.200 Euro an, und die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Modeschöpfer inklusive des „Pre-Launch-Events“ schlug mit rund 127.000 Euro zu Buche. Da für das spätere Facelift der Landes-Websites einschließlich der Implementierung des neuen Designs laut Staatskanzlei nochmals 250.000 Euro eingeplant sind, belaufen sich die Gesamtkosten auf mindestens 776.000 Euro – und damit auf fast 800.000 Euro. Zum Vergleich: Bei der vorherigen Designumstellung im Jahr 2004 hatte die damalige Landesregierung Gesamtkosten von rund 157.000 Euro angegeben.

In der Öffentlichkeit löste das Rebranding verheerende Reaktionen aus. Sowohl in den Online-Kommentarspalten als auch offline entlud sich breite Kritik, Häme und Entsetzen über Niveau, Zeitpunkt und Budget der Maßnahme. Während viele Bürgerinnen und Bürger die Überarbeitung des Hessen-Löwen eher als Rückschritt denn als Modernisierung empfinden, sparte auch die Presse nicht mit deutlichen Worten: Eine überregionale Tageszeitung bezeichnete den überarbeiteten Hessen-Löwen als „zotteliges Monster“ und ordnete „dessen Erscheinungsbild irgendwo zwischen furchterregend und ungepflegt“ ein. Vor dem Hintergrund politischer Debatten über schmerzhafte Einschnitte stößt die kostspielige Präsentation auf Unverständnis. Im Hessischen Landtag warf die Opposition der Landesregierung mit Blick auf Kürzungen – beispielsweise im Bildungsbereich – eine verfehlte Prioritätensetzung vor. Ebenfalls deutliche Kritik kam vom Bund der Steuerzahler. Die Organisation mahnte, dass eine Landesregierung in Krisenzeiten mit angespannten Haushalten richtige Prioritäten setzen und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren sollte. Eine moderne Außendarstellung sei zwar grundsätzlich sinnvoll, der teure und aufwendig inszenierte neue Auftritt sei jedoch unnötig gewesen – auch wegen des geringen Mehrwerts für die Bürgerinnen und Bürger.

Neben den aktuellen Ausgaben für die Außendarstellung belasten auch zurückliegende Finanz- und Immobiliengeschäfte den Landeshaushalt nachhaltig. Weil das Land Hessen Mitte der 2000er-Jahre dringend finanziellen Spielraum benötigte, verkaufte es damals insgesamt 55 Landesimmobilien. Der Verkaufserlös betrug 2,1 Milliarden Euro. Hessen mietete die Immobilien anschließend für 30 Jahre zurück, sodass dadurch kurzfristig Zinsen gespart werden konnten, die sonst für zusätzliche Schulden angefallen wären.

Als Mieter verpflichtete sich das Land vertraglich, die Kosten für Innensanierungen zu übernehmen, während die Vermieter für Außensanierungen und tragende Teile zuständig sind. Eine solche „Dach-und-Fach-Klausel“ ist in allen Verträgen dieser Immobiliengeschäfte des Landes enthalten. Die Annahme, dass nur geringe Investitionen zur Aufrechterhaltung guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten notwendig sein würden, stellte sich jedoch in manchen Fällen als unrealistisch heraus. Unterschätzt wurde teilweise auch, wie stark sich im Laufe der jahrzehntelangen Mietdauer die Anforderungen an die Immobilien ändern würden.

Ein Beispiel dafür ist das Behördenzentrum Fulda, in dem unter anderem das Amtsgericht Fulda, das Landgericht Fulda und die Staatsanwaltschaft untergebracht sind. Auch das örtliche Finanzamt war bis zu seiner Verlegung 2023 dort beheimatet. Der Mietzins beträgt im Jahr 2026 rund 3,15 Millionen Euro und wird in Abhängigkeit vom Verbraucherpreisindex regelmäßig angepasst. Diese Regelung findet sich im Mietvertrag von 2005, der noch bis Ende 2035 läuft.

In diesem Fall zeigt sich nun, dass das Land noch nicht einmal richtig eingeschätzt hatte, welche Verpflichtungen man genau mit der „Dach-und-Fach-Klausel“ übernommen hat. Das Behördenzentrum soll bis Ende 2028 für mehr als 36 Millionen Euro saniert werden. Einer der Gründe: Schon 2009 lösten sich an tragenden Wänden und Geschossdecken großflächig Beton und Putz. Unstrittig ist, dass das Land Hessen als Mieter die Kosten für Sanierungen und Umbauten tragen muss, die durch eine andere Nutzung oder andere Anforderungen an die Immobilien erforderlich sind. Jahrelang stritt sich das Land aber vor Gericht mit dem Eigentümer, wer die Kosten für die Sanierung des Innenputzes tragen muss, die auf mehr als zehn Millionen Euro geschätzt wurden. Das Land wollte seit 2019 gerichtlich durchsetzen, dass der Vermieter die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden trägt. Im Februar 2020 entschied das Landgericht Fulda aber zugunsten des Vermieters. Nach dieser Entscheidung zog das Land weiter vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Auch in der nächsten Instanz kassierte es eine Niederlage: Im Oktober 2025 stellte das OLG unmissverständlich fest, dass der Innenputz kein konstruktiver Teil des Gebäudes ist und somit nicht unter „Dach und Fach“ zu zählen sei. Somit habe das Land die Kosten der Innenputzsanierung zu tragen; hinzu kommen weitere Kosten durch den jahrelangen Rechtsstreit. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. +++


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