Markus Meysner: „KFA 2016 wurde beschlossen“

Markus Meysner (CDU) MdL

Fulda/ Wiesbaden. Im vergangenen Plenum wurde der neue „KFA2016“ beschlossen. Damit wird die kommunale Finanzausstattung durch das Land von Grund auf neugestaltet. Nötig war diese Neuregelung aufgrund des so genannten „Alsfeld-Urteils“. Dieses legt neben vielem anderen fest, dass der KFA am tatsächlichen Bedarf der Kommunen orientiert sein muss. Bei der Erstellung des neuen KFA wurde sich eng an die Vorgaben des Staatsgerichtshofes gehalten.

Der neue Kommunale Finanzausgleich, der im nächsten Jahr erstmalig angewendet wird, startet mit einer Rekordhöhe von über 4,3 Milliarden Euro. In 2016 werden die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden somit insgesamt so viele Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten, wie noch nie zuvor. Gleichzeitig bringt der Kommunale Finanzausgleich den hessischen Kommunen wesentliche strukturelle Verbesserungen, da das Land den Kommunen zukünftig eine finanzielle Mindestausstattung garantiert. Dieses bundesweit einmalige ‚Sicherheitsnetz‘ stellt den Großteil der finanziellen Ausstattung der Kommunen unabhängig von der Finanzkraft des Landes und der Konjunkturentwicklung sicher.

Mit der KFA-Neuordnung erfolgt ein Systemwechsel von dem seit Jahrzehnten praktizierten Steuerverbundverfahren, bei dem die Kommunen einen bestimmten Anteil der Steuereinnahmen des Landes erhalten, hin zu einer am Bedarf orientierten Finanzausstattung. Für die Feststellung des Finanzbedarfes der Kommunen wurden rund zehn Millionen Datensätze herangezogen.

Das Ergebnis ist eine Zweiteilung: Zum einen eine garantierte finanzielle Mindestausstattung, die, unabhängig von dem Steueraufkommen des Landes, garantiert gezahlt wird. Das gibt den Kommunen ein gewisses Maß an Sicherheit, stellt gleichzeitig aber auch ein Risiko für den Haushalt des Landes dar, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse; Dazu kommt ein von der Finanzkraft des Landes abhängiger Zuschlag an die Kommunen, d.h. abhängig vom Steueraufkommen des Landes auch nochmal höhere Zuweisungen an die Kommunen und darüber hinaus, mit dem Stabilitätsansatz, zusätzliche Landesmittel für die Landkreise, Städte und Gemeinden.

Vor dem Hintergrund, dass das KFA-Volumen bereits innerhalb von nur fünf Jahren um rund eine Milliarde Euro angewachsen ist, ist eine nochmalige deutliche Steigerung um 300 Millionen im nächsten Jahr auf dann über 4,3 Milliarden Euro erwähnenswert. In die Erarbeitung des neuen KFA 2016 waren von Anfang an die kommunalen Spitzenverbände eingebunden. Diese haben zuletzt auch dem gefundenen Kompromiss zugestimmt und gleichzeitig ihren Mitgliedern von einer Klage gegen diesen neuen Finanzausgleich abgeraten.

Wie hoch letztlich die Zuweisungen für jede einzelne Kommune ausfallen werden, ist derzeit noch nicht sicher zu sagen. Mit den jetzt noch geänderten Grundlagen ist nochmal von deutlich mehr auszugehen. Dies hängt damit zusammen, dass zum einen, mit nun 4,3 Mrd. Euro rund 300 Mio. € mehr in den KFA-Topf fließen. Zum anderen wird, neben anderen Verbesserungen, den Kommunen 50 statt wie bislang geplant 33% des Zuwachses des Stabilitätsansatzes zukommen, Entlastungen durch den Bund führen nicht zu einer Verringerung der Verstetigungsgröße und die Herausforderungen bei der Unterbringung der Flüchtlinge werden explizit nicht Gegenstand des KFA, sondern werden bei den laufenden Gesprächen, zu Verbesserungen in diesem Bereich berücksichtigt. Die genauen Zahlen und Einzelheiten möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen. Wer sich dafür interessiert, findet nähere Informationen unter www.kfa2016.de.

Wichtig ist, dass in den kommenden Jahren der Dialog zur sachgerechten Ausgestaltung des KFA weiter fortgeführt wird und auch wir darauf achten, dass die Ausgestaltung weiter optimiert wird. Gerade die kleinen Kommunen im ländlichen Raum benötigen besondere finanzielle Unterstützung. Zwar geht es uns, im Vergleich zu Kommunen in anderen Teilen des Landes, noch vergleichsweise gut. Ich sehe gleichwohl noch Nachbesserungsbedarf. Daher ist es wichtig, dass der KFA weiter an den tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Die Diskussion ist im Moment sehr umfangreich und auch richtig, gleichwohl beträgt der Anteil durch den KFA an den Gemeindeeinnahmen in den letzten Jahren nur rd. 15 Prozent und ist damit nur für einen vergleichsweise geringen Teil der Einnahmen verantwortlich.

Ich selbst sehe den KFA 2016 mit etwas gemischten Gefühlen, da er vom Grundgerüst her kaum zu bemängeln ist und die kommunalen Spitzenverbände beim Aufbau des Verteilergerüstes aktiv mitgewirkt und ihm schließlich auch zugestimmt haben. Nachdem in dieses Gerüst alle Zahlen eingegeben worden sind, ist das Ergebnis, dass 66% der Kommunen in Hessen mehr bekommen, 25% gleich bleiben und nur 9% weniger bekommen. Im Landkreis Fulda haben wir von jedem etwas, wobei der größte Teil nach der ersten Modellrechnung zu den Kommunen ohne Zugewinne gehört, obwohl sie durchaus mehr Mittel gebrauchen könnten. Letztendlich bleibt abzuwarten, was die neue Berechnung nach den erwähnten Änderungen ergibt. Hier bin ich sicher, dass diese Zahlen besser werden als die Hochrechnung und zu einer Verbesserung der Finanzausstattung auch unserer Kommunen führen wird. +++ fuldainfo | Gastbeitrag von Markus Meysner

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