Bürgergeld: Schneider nennt CDU-Pläne „verfassungswidrig“

Das Bundesverfassungsgericht habe klare Regelungen getroffen

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, hält die CDU-Pläne zu Sanktionen beim Bürgergeld für verfassungswidrig. „Das, was die CDU vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig. Deswegen wird das auch nie kommen“, sagte Schneider der „Frankfurter Rundschau“. „Das ist eine Riesen-Wahlkampfnummer.“

Das Bundesverfassungsgericht habe klare Regelungen getroffen. „Man kann Menschen nicht die kompletten Leistungen streichen, ohne sich den Einzelfall anzuschauen, ob es wirklich eine vorsätzliche Verweigerung ist oder ob sonstige Umstände, etwa gesundheitliche Gründe, dafür verantwortlich sind“, so Schneider.

Er plädierte dafür, die Erwerbsunfähigkeitsrente auf zahlreiche Menschen auszudehnen, die heute Bürgergeld beziehen. „Als arbeitsfähig gilt, wer mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Tatsache ist, dass es dabei oft um Menschen geht, die körperlich oder seelisch krank sind. Kein Arbeitgeber will Menschen einstellen, die nur drei Stunden am Tag arbeiten können oder sich ständig krank melden müssen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Es wäre wirklich besser, die Erwerbsunfähigkeitsrente auf diese Fälle auszuweiten.“

Schneider geht davon aus, dass es keine Kindergrundsicherung geben wird, die diesen Namen verdient. „Es wird keine Kindergrundsicherung geben, egal, wie die momentane Diskussion ausgeht. Tatsache ist: Das Ganze ist ein Etikettenschwindel“, sagte Schneider. „Es geht ja überhaupt nicht mehr darum, armen Kindern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Es geht nur noch darum, bestehende Leistungen zusammenzuführen. Das ist eine reine Verwaltungsreform, die da geplant ist – die verdient nicht den Namen Kindergrundsicherung.“ +++

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