Innenminister stellte hessische Impfstrategie vor

Beuth: „Wir wollen bestmöglich vorbereitet sein“

Peter Beuth (CDU)

Anlässlich einer Aktuellen Stunde hat der Hessische Innenminister Peter Beuth den Mitgliedern des Hessischen Landtags die hessische Impfstrategie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus SARS-CoV-II erläutert. Sobald wirkungsvolle Vakzine in der Europäischen Union zugelassen sind, sollen diese bundesweit in sogenannten Impfzentren zum Einsatz kommen. Zurzeit befinden sich in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 28 Zentren im Aufbau.

„Dank des unermüdlichen Einsatzes der kommunalen Familie, Hilfsorganisationen und vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer werden die Landkreise und kreisfreien Städte zeitnah den Aufbau der 28 Impfzentren abschließen können. Parallel statten wir die zentralen Anlaufstellen mit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur zur Impfdokumentation aus. Unser Ziel ist es, am 15. Dezember 2020 die volle Einsatzbereitschaft für die größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes zu melden. Damit erfüllt Hessen einen wichtigen Meilenstein im Kanon der nationalen Impfstrategie. Eine Lehre aus der Pandemie ist, dass wir im Kampf gegen dieses tückische Virus nur gemeinsam erfolgreich sein können. Wenn die Impfstoffe kommen, wollen wir bestmöglich vorbereitet sein. Wir wollen es jedem Hessen und jeder Hessin perspektivisch ermöglichen, sich gegen dieses tückische Virus mit einer kostenlosen Impfung zu schützen“, erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth.

Zunächst werden ältere Menschen und Angehörige des Gesundheits- und Pflegesektors eine Schutzimpfung gegen Corona erhalten können. Die Reihenfolge der besonders priorisierten Gruppen wird auf Basis der Empfehlungen des Ständigen Impfkommission durch den Bund erfolgen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Schutzimpfung kostenlos sein. Das Land hat für die Kosten des Betriebs der Impfzentren in Hessen 170 Millionen Euro für die ersten Monate bereits zur Verfügung gestellt. Den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten werden damit die Kosten dieser besonderen Herausforderung durch das Land erstattet. Die Lieferung der Impfstoffe an die Länder wird durch den Bund gewährleistet und finanziert. Aus besonders geschützten Zentrallagern heraus wird das Land dann die kommunalen Impfzentren mit den benötigten Dosen versorgen. Darüber hinaus hat Hessen die für die Durchführung der Impfungen erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterialien beschafft und stellt sie den Kommunen vor Ort zur Verfügung.

Zudem stellt Hessen eine Lösung zur Terminvereinbarung sowie zur Abwicklung und Dokumentation der Impfungen bereit. Dazu gehören ein Onlineportal und eine Hotline zur Terminvereinbarung sowie die entsprechende Soft- und Hardware zur Arbeit in den Impfzentren. Dies ist eingebettet in die Impfkampagne des Bundes. „Hundertausende individuelle Termine zunächst für priorisierte Gruppen zu organisieren, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, bei der bundesweit ein einheitliches Verfahren gelten muss. Wir verlassen uns in Hessen, wie auch in allen anderen Bundesländern auf eine Lösung des Bundes, die derzeit vorbereitet wird. Wir haben uns aber hier bereits frühzeitig intensiv mit dieser Frage beschäftigt und haben so die notwendige IT-Infrastruktur für eine Online-Anmeldung sowie sehr umfangreiche Callcenter-Kapazitäten vorbereitet“, erläuterte der Innenminister.

Die Impfzentren werden an sieben Tagen in der Woche von sieben bis 22 Uhr betrieben werden und jeweils rund 1.000 Impfungen pro Tag durchführen können. Solange noch kein Impfstoff verfügbar ist, werden die Zentren im Stand-by-Modus aufrechterhalten. Die Hessische Landesregierung hat zur Organisation der aufwändigen Logistik und zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte die Taskforce Impfkoordination (TFI) des Krisenstabs eingerichtet. Die Einheit besteht aus mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung sowie weiteren Experten aus dem Gesundheitssektor und dem Katastrophenschutz. Die TFI hat den Gesundheitsämtern und unteren Katastrophenschutzbehörden der Kommunen darüber hinaus umfangreiche Handlungsempfehlungen und Konzepte zum Aufbau und Betrieb der kommunalen Anlaufstellen übermittelt. +++ pm

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