Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen setzen auch der Wasserversorgung in Fulda zu. Die Stadt hat deshalb am Montag mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand für die Stadtteile Dietershan und Bernhards festgestellt. Die Entscheidung erfolgt parallel zur entsprechenden Anordnung der Gemeinde Petersberg. Hintergrund ist, dass sich die Tiefbrunnen, aus denen die beiden Fuldaer Stadtteile mit Wasser versorgt werden, auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg befinden. Zugleich ist ein Tiefbrunnen ausgefallen, wodurch sich die ohnehin angespannte Situation weiter verschärft.
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner verbinden die Entscheidung mit einem Appell an die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, zugleich aber auch mit dem Hinweis auf die außergewöhnliche Lage. „Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Angesichts der aktuell extremen Witterung sowie des Ausfalls eines Tiefbrunnens sehen wir aber keine andere Möglichkeit, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, erklären Wingenfeld und Wehner.
Für die Menschen in Dietershan und Bernhards bedeutet die Feststellung des Trinkwassernotstands ab sofort erhebliche Einschränkungen beim Umgang mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Die Regelungen gelten bis auf Weiteres. So ist es untersagt, Rasenflächen, öffentliche oder betriebliche Grünanlagen sowie nicht erwerbsmäßig genutzte Gärten und Kleingärten zu bewässern. Das Verbot umfasst auch Bäume und Sträucher. Eine Ausnahme ist lediglich dort vorgesehen, wo eine Bewässerung zur Abwehr bleibender Schäden an Grünanlagen zwingend erforderlich ist. Diese sogenannte Abwehrbewässerung darf allerdings nicht zwischen 10 und 20 Uhr erfolgen und höchstens zweimal pro Woche durchgeführt werden.
Auch Zisternen dürfen unter den geltenden Bedingungen nicht beliebig mit Trinkwasser nachgefüllt werden. Verboten ist das Be- und Nachfüllen, wenn das dort gesammelte Wasser nicht für eine notwendige Abwehrbewässerung oder für die Verwendung im Haushalt bestimmt ist. Ebenfalls untersagt ist das erstmalige Befüllen oder Nachfüllen von Wasserbecken, Schwimmbecken und künstlichen Teichen.
Besonders betroffen sind auch Sportanlagen. Zwischen 10 und 20 Uhr darf dort kein Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz zum Bewässern oder Befeuchten verwendet werden. Für Sand- und Kunstrasenplätze, zu denen auch Tennissandplätze zählen, gilt allerdings eine begrenzte Ausnahme: Tagsüber darf eine Oberflächenbewässerung von höchstens fünf Minuten pro Stunde und Platz erfolgen.
Auch das private Autowaschen ist von der Regelung betroffen. Das Waschen privater Pkw außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen ist mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nicht mehr erlaubt. Für landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie für den Erwerbsgartenbau gilt ebenfalls eine zeitliche Einschränkung. Zwischen 10 und 20 Uhr darf dort keine Beregnung erfolgen.
Die Stadt Fulda weist zugleich darauf hin, dass Verstöße gegen die angeordneten Verbote nicht folgenlos bleiben. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der vollständige Text der Bekanntmachung sowie mögliche Ausnahmeregelungen sind auf der Internetseite der Stadt Fulda unter www.fulda.de/bekanntmachungen abrufbar.
Eine besondere Rolle kommt in der angespannten Lage der RhönEnergie Fulda zu. Die Haushalte und sonstigen Wasserverbraucher in Bernhards und Dietershan werden über das Versorgungsnetz des Unternehmens mit Trinkwasser beliefert. Die RhönEnergie bittet ihre betroffenen Kunden deshalb darum, die geltenden Einschränkungen konsequent einzuhalten.
„Für die Menschen in Bernhards und Dietershan ist wichtig zu wissen, dass die Einschränkungen der Gemeinde Petersberg im Wesentlichen auch für sie gelten“, erklären die RhönEnergie-Geschäftsführer Martin Heun und Dr. Arnt Meyer. Das Unternehmen unterstütze die Stadt Fulda und die Gemeinde Petersberg bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Zugleich appellieren die Geschäftsführer an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, mit der Ressource Trinkwasser besonders verantwortungsvoll umzugehen.
Die Entscheidung der Stadt Fulda ist dabei ausdrücklich auf Bernhards und Dietershan begrenzt. Für die übrigen Fuldaer Stadtteile wird mit der Anordnung kein Wasserversorgungsnotstand festgestellt. Dort bleiben die bisherigen Regelungen zur Trinkwasserversorgung unverändert. Die besondere Situation in den beiden nördlichen Stadtteilen hängt unmittelbar mit ihrer Wasserversorgung über das Netz der Gemeinde Petersberg und damit mit der dort angespannten Versorgungslage zusammen.
Damit treffen in Dietershan und Bernhards die Folgen der außergewöhnlichen Witterung und die infrastrukturelle Situation unmittelbar aufeinander. Während die anhaltende Trockenheit den Wasserbedarf erhöht und die verfügbaren Ressourcen belastet, verschärft der Ausfall eines Tiefbrunnens die Lage zusätzlich. Die Stadt Fulda reagiert nun gemeinsam mit der Gemeinde Petersberg und der RhönEnergie auf die Situation, um die Trinkwasserversorgung der betroffenen Haushalte auch unter den derzeit schwierigen Bedingungen sicherzustellen. +++

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