Ab Dienstag – Besuchsverbot im Klinikum Fulda

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Anzahl der Corona-Infektionen passt das Klinikum Fulda seine Besuchsregelung erneut an: Zum Schutz der stationären Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitenden des Klinikums Fulda gilt ab Dienstag, 30.11.2021 ein grundsätzliches Besuchsverbot. „Wir sehen uns gezwungen erneut ein grundsätzliches Besuchsverbot einzuführen, um unsere Patienten, deren Angehörigen und Besucher – aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Durch die sehr hohe Inzidenz steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus auch ins Klinikum eingetragen wird,“ so Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel, Vorstandssprecher des Klinikum Fulda. Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten durch Angehörige sind ab sofort nicht mehr möglich. Die Ausnahmeregelungen für werdende Väter, Besuche in der Kinderklinik sowie auf der Intensiv- und Palliativstation bleiben bestehen. Aber auch hier gilt die 3G-Regelung, d.h. ein Zutritt ist nur für Genesene, Geimpfte oder negativ Getestete möglich.

Ambulante, vorstationäre Patienten

Alle ambulanten Patienten*innen des Klinikums Fulda und des MVZ Osthessen sowie vorstationäre Patienten und auch deren Begleitpersonen, müssen den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen bzw. negativ getestet sind (3G-Regel). Dies gilt auch für KITA- und Schulkinder. Der Nachweis wird über App, Impf-Ausweis, Genesen-Ausweis bzw. Schultestheft oder über den Nachweis eines PCR-Test (48-Stunden-Gültigkeit) bzw. Antigen-Schnelltest (24-Stunden-Gültigkeit) erbracht. Die Impf- bzw. Genesenen-Dokumente oder der negative Testnachweis sind am Einlass vorzulegen.

Koffer, Taschen und Präsente stationärer Patienten

Koffer, Taschen oder Präsente können von Angehörigen gerne am Haupteingang abgegeben werden. Die Mitarbeiter des internen Patienten-Service werden diese den entsprechenden Patientinnen und Patienten im Klinikum zukommen lassen.

Begleitpersonen

Personen, die Angehörige begleiten, bringen oder abholen, müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein (3G-Regel) und ihre Impf-, Genesenen- oder Test-Dokumente am Eingang vorzeigen.

Zugang zum Impfzentrum bleibt geöffnet

Der Zugang zum Impfzentrum am Klinikum Fulda, der über den Haupteingang des Klinikums führt, bleibt für die Personen, die sich impfen lassen möchten, geöffnet. Eine Terminvergabe ist nur über das Online-Portal unter https://impfportal.klinikum-fulda.de/ möglich. Wer zum Impfen kommt, zeigt bitte seinen Nachweis über den gebuchten Impftermin (als Ausdruck oder online) am Haupteingang vor und erhält dann ein gelbes Einlassbändchen. Für Rückfragen steht folgende Telefon-Nummer zur Verfügung: (0661) 84 – 2266.+++