Weiterer Fall von Vogelgrippe H5N8 in Hessen

Habicht in der Wetterau positiv getestet

Wiesbaden. Bei einem Habicht, der am 29. November in einem Ortsteil von Reichelsheim im Wetteraukreis gefunden wurde, hat sich der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor heute den Vorbefund des Hessischen Landeslabors (LHL) bestätigt. Damit gibt es mittlerweile vier bestätigte Fälle des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen. Insgesamt hat das LHL in den vergangenen Wochen knapp 1.100 Proben von verendeten Vögeln auf das Vogelgrippevirus untersucht.

Durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde des Wetteraukreises wurden umgehend zwei Restriktionsgebiete eingerichtet. Zum einen wurde um den Fundort des Vogels an einem Sportplatz im Reichelsheimer Stadtteil Weckesheim, ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer festgelegt. Der einzige, in diesem Sperrbezirk liegende Geflügelbetrieb mit etwa 30 Tieren wird nun amtstierärztlich untersucht. Um den Sperrbezirk herum wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Rast- und Brutgebiete von Wildvögeln in der Umgebung des Bingenheimer Rieds ein Beobachtungsgebiet eingerichtet:

Dem Beobachtungsgebiet gehören an:

– Die Stadt Reichelsheim mit allen Stadtteilen

– Die Ortsteile Gettenau und Bingenheim der Gemeinde Echzell

– Die Stadtteile Staden (teilweise), Ober-Florstadt (teilweise), Nieder-Florstadt (teilweise) und Leidhecken der Stadt Florstadt

– Die Stadtteile Ossenheim (teilweise), Bauernheim und Dorheim (teilweise) der Stadt Friedberg

– Der Ortsteil Melbach der Gemeinde Wölfersheim

Im Beobachtungsgebiet liegen 137 bekannte Geflügelhaltungen mit insgesamt etwa 5.000 Tieren. Für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Ausnahmen von diesem Verbot können durch das Veterinäramt des Wetteraukreises auf Antrag genehmigt werden. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist die Jagd auf Federwild untersagt. Hunde und Katzen dürfen in beiden Restriktionszonen nicht frei laufen.

Geflügelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände. Alle örtlichen Veterinärbehörden und die sie unterstützenden Gemeinden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Zudem gelten strengere Biosicherheitsmaßnahmen, auch für Geflügelbestände mit weniger als 1.000 Tieren. Geflügelausstellungen und -märkte sind landesweit untersagt. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung. Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums.