Teilnahme an öffentlichen Eucharistiefeiern ab 4. Mai unter Auflagen wieder möglich

Schutzkonzept für die Feier der Gottesdienste erlassen

Fuldas Bischof Dr. Michael Gerber

In den Kirchen des Bistums Fulda können ab Montag, 4. Mai, wieder öffentliche Eucharistiefeiern begangen werden. Bischof Dr. Gerber begrüßt, dass mit den Landesregierungen von Hessen und Thüringen eine Regelung getroffen werden konnte: „Seit den frühesten Tagen des Christentums ist die gemeinschaftliche Eucharistiefeier unverzichtbar für das kirchliche Leben.“ Öffentlich zugängliche Gottesdienste sind aber an besondere Auflagen gebunden, die den Gefahren der Corona-Pandemie Rechnung tragen.

Bischof Dr. Michael Gerber hat daher ein Schutzkonzept für die Feier der Gottesdienste erlassen, das in den Pfarreien für die jeweilige Situation adaptiert werden muss. Aufgrund des dafür notwendigen Vorlaufs können öffentliche Gottesdienste erst ab der kommenden Woche stattfinden.  „Viele von uns haben erlebt, was es bedeutet, über Wochen und insbesondere über das Osterfest hinweg keine Gottesdienste besuchen zu können. Der Schmerz kann auch verstanden werden als Hinweis darauf, wie wertvoll das ist, was uns jetzt fehlt“, schreibt Bischof Gerber.

Er sieht ein Spannungsverhältnis darin, dass manche Gläubigen in die Kirche gehen könnten, andere aber nicht, z. B. weil es für sie gesundheitlich zu riskant sei. „Ich hoffe und bete dafür, dass uns als Kirche ein Weg der Solidarität gelingt zwischen jenen, die in den Kirchen feiern, und jenen, die von zu Hause aus mitfeiern. Seien wir solidarisch gerade auch mit jenen, denen unsere Glaubensfragen fremd sind und die möglicherweise mit sehr existenziellen Herausforderungen zu ringen haben“, so der Oberhirte.  +++

Das Schutzkonzept, welches Hygienemaßnahmen, Zugangsregelung, Abstandsregeln und eine Höchstzahl von Teilnehmern umfasst,  kann nebst einem Anschreiben hier abgerufen werden: