Steuerfahndung schlägt im Landkreis Offenbach zu: Festnahmen bei Autohändler-Familie

Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe AVALON der hessischen Steuerfahndung sowie das Polizeipräsidium Südosthessen haben am heutigen Tag zwei Wohnobjekte im Landkreis Offenbach durchsucht und zwei Beschuldigte festgenommen. Im Rahmen der Maßnahmen konnten Beweismittel sowie erhebliche Vermögenswerte sichergestellt werden, darunter mehrere hochwertige Fahrzeuge, diverse Luxusuhren, weiterer Schmuck und ein niedriger fünfstelliger Bargeldbetrag. An den Einsatzmaßnahmen waren etwa 30 Beamtinnen und Beamte der hessischen Steuerfahndung und des Polizeipräsidiums Südosthessen, zwei Bargeldspürhunde sowie zwei Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main beteiligt.

Den Beschuldigten werden die Hinterziehung von Umsatzsteuer, Betrug beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen sowie Sozialleistungsbetrug vorgeworfen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung richten sich gegen drei rumänische und eine belgische Staatsangehörige im Alter von 26, 30 und 45 Jahren, bei denen es sich um Angehörige eines Familienverbands aus dem Rhein-Main-Gebiet handelt. Den drei Männern und der Frau wird vorgeworfen, von Mai 2023 bis April 2026 gemeinsam als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen regen Handel mit hochwertigen Gebrauchtfahrzeugen betrieben zu haben, ohne dem Finanzamt die erzielten Umsätze mitzuteilen oder die fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Die mutmaßliche bandenmäßige Hinterziehung von Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 324.000 Euro. Teilweise sollen die Taten unter missbräuchlicher Verwendung von im Ausland ansässigen Gesellschaften begangen worden sein, indem steuerfreie Warenlieferungen zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union vorgetäuscht wurden, obwohl deren rechtliche Voraussetzungen nicht vorlagen.

Über die Vorwürfe der Steuerhinterziehung hinaus wird dem 30-jährigen Beschuldigten zur Last gelegt, im März und April 2026 diverse Käufer von Gebrauchtfahrzeugen über die tatsächliche Laufleistung der Fahrzeuge und das Bestehen einer Gebrauchtwagengarantie getäuscht zu haben. Hierdurch soll er insgesamt um rund 34.000 Euro überhöhte Kaufpreise vereinnahmt haben. Aufgrund bereits zuvor durch das Amtsgericht Darmstadt erlassener Haftbefehle wurden der 30-jährige Beschuldigte mit Wohnsitz im Landkreis Offenbach sowie der 45-jährige Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland festgenommen. Parallel dazu wird dem 26-jährigen Beschuldigten und einer weiteren rumänischen Staatsangehörigen im Alter von 46 Jahren vorgeworfen, die Einkünfte aus dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen nicht dem zuständigen Jobcenter mitgeteilt zu haben. Infolgedessen sollen die beiden seit 2023 zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von etwa 36.000 Euro bezogen haben.

Die aktuellen Maßnahmen bilden einen Teilabschnitt des umfangreichen Gesamtkomplexes AVALON. Dieser wird seit Juni 2018 von der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gemeinsam mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe AVALON der hessischen Steuerfahndung sowie in enger Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Südosthessen und örtlich zuständigen Polizeidienststellen bearbeitet. Gegenstand dieses Verfahrenskomplexes sind Ermittlungs- und Strafverfahren gegen mehr als 60 Angehörige mehrerer miteinander verbundener Großfamilien wegen des Verdachts von Betrugsdelikten, Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fahrzeughandel, Urkundenfälschungen, Sozialleistungsbetrug und Geldwäsche.

Eines der wesentlichen Ziele der Ermittlungsarbeit im Gesamtkomplex ist die schnelle und konsequente Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten. Im Verlauf der Ermittlungen wurden bislang über 3,4 Millionen Euro an Vermögenswerten sichergestellt. Hierzu zählen Immobilien im Wert von knapp 1,6 Millionen Euro, Fahrzeuge im Wert von über 1,1 Millionen Euro sowie Bargeld und Schmuck im Wert von mehr als 650.000 Euro. Gegen bislang 52 Personen wurden in dem Verfahrenskomplex bereits Anklagen erhoben beziehungsweise Strafbefehle beantragt. Ebenfalls 52 Personen wurden – teilweise bereits rechtskräftig – zu Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Summe der von hessischen Gerichten verhängten Freiheitsstrafen beläuft sich in diesem Gesamtkomplex bislang auf 59 Jahre und 6 Monate. Darüber hinaus ordneten hessische Gerichte – teilweise bereits rechtskräftig – Einziehungen von Gewinnen aus Straftaten in Höhe von über 2,3 Millionen Euro an. +++


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