Start des Bienenjahres: Bei Zukäufen einiges beachten

MKK Kreisbeigeordneter Ottmann weist auf rechtliche Pflichten hin

Bienen

Mit den wieder länger werdenden Tagen und dem Anstieg der Temperaturen kommt Leben in die Bienenvölker, die die kalte Jahreszeit in der Ruhe der Wintertraube verbracht haben. Die Kontrolle der Völker durch den Imker im zeitigen Frühjahr bringt jedoch auch immer wieder einzelne Völkerverluste zu Tage. „Mancher mag geneigt sein, diese Verluste mit Blick auf die Honigernte im Sommer bereits in diesen Tagen durch den Erwerb neuer Bienenvölker auszugleichen“, sagt Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. „Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten, um den eigenen Bienen und den nahe benachbarten Imkereien keinen Bärendienst zu erweisen.“

Gerade durch den Zukauf sogenannter Kunstschwärme, die im Frühjahr in der Regel aus Südeuropa stammen, kann eine Vielzahl von Krankheiten mitsamt den Bienen eingeschleppt werden. Von solchen Käufen rät der Kreisbeigeordnete daher ab: „Der Erwerb eines Wirtschaftsvolkes oder eines Ablegers ‚aus der Nachbarschaft‘ aus dem Vorjahr ist der Königsweg zur Bestandsergänzung.“ Diese Bienen sind gegenüber solchen aus weit entfernten Regionen an die regionalen Verhältnisse, klimatisch und auch das Futterangebot betreffend angepasst und mit den regional vorkommenden Krankheitserregern vertraut. Der Start und das Etablieren solcher Völker gelingen daher sicher und ohne Sorgen.

Zu beachten gilt: Beim Zukauf von Bienenvölkern aus der Nachbarschaft ist immer ein Gesundheitszeugnis des Herkunftsbetriebes erforderlich. Bei jedem Zukauf muss der Verkäufer ein solches vorlegen. Ein Gesundheitszeugnis kann die jeweils für den Bienenstand zuständige Veterinärbehörde ausstellen, nachdem ein Bienensachverständiger oder ein Amtstierarzt die Bienenvölker untersucht hat.

„Im besten Fall trägt der Imker für den möglichen Winterverlust selbst Vorsorge, indem er die Völker im Vorjahr rechtzeitig und ausreichend vermehrt“, empfiehlt Ottmann. „Er kann dann, wenn alle Völker erfolgreich überwintert haben, mit seinen überzähligen Bienen selbst den Kollegen in der Nachbarschaft aushelfen.“

Winfried Ottmann weist zusätzlich auf die tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Anzeige der Bienenhaltung beim Main-Kinzig-Kreis hin. Jede Bienenhaltung ist, unabhängig vom Zweck,  bereits spätestens zu Beginn dem Amt für Veterinärwesen des Main-Kinzig-Kreises, Gutenbergstraße 2 in Gelnhausen, anzuzeigen. Ein entsprechendes Formular kann unter 06051-8515510 angefordert werden. +++