Hessen und seine Kommunen müssen in den kommenden Jahren mit deutlichen Steuerausfällen rechnen. Wie aus der aktuellen Frühjahrs-Steuerschätzung hervorgeht, summieren sich die Mindereinnahmen des Landes bis 2030 auf fast 1,8 Milliarden Euro. Für die Kommunen wird ein Minus von fast 1,5 Milliarden Euro erwartet. Die Zahlen veröffentlichte Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz am Mittwoch in Wiesbaden. Vergleichsmaßstab ist die vorherige Steuerschätzung vom Oktober 2025.
Lorz verwies auf die anhaltend schwierige weltpolitische Lage als Ursache für die rückläufigen Einnahmen. „Kommen Krisen hinzu, gehen die Steuereinnahmen runter. So einfach ist es leider. Seit der Steuerschätzung im Oktober hat sich keine geopolitische Krise gelegt, sondern mit dem Iran-Krieg kam eine weitere hinzu. Die Folgen spüren Verbraucher wie Haushälter gleichermaßen“, erklärte der Minister.
Zugleich appellierte er an die Bundesregierung, wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. „Auf die geopolitische Lage hat auch die Bundesregierung nur sehr begrenzt Einfluss. Umso wichtiger wäre, dass sie tut, was in ihrer Macht steht. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung schnellstmöglich alle Signale auf Wachstum stellt. Man möchte allen Handelnden zurufen: It’s the economy, stupid“, sagte Lorz.
Auch die hessischen Kommunen seien erneut stark betroffen. Nach Angaben des Finanzministeriums summieren sich deren Ausfälle im Schätzzeitraum auf rund 1,482 Milliarden Euro. Hauptgrund seien gesunkene Prognosen bei der Gewerbesteuer. Lorz kündigte an, das Land werde trotz eigener Belastungen an seinen milliardenschweren Zahlungen an die Kommunen festhalten. „Mehr geben können wir leider nicht. Umso wichtiger ist es, die im Zukunftspakt gemeinsam erarbeiteten Lösungen im Blick zu behalten, damit die Belastungen für die Kommunen gesenkt werden können“, erklärte er.
Für den Landeshaushalt rechnet Hessen derzeit mit Steuereinnahmen von rund 27,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 und etwa 29,5 Milliarden Euro im Jahr 2027. Gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2025 ergibt sich für 2026 ein Minus von 365 Millionen Euro. Da im Haushalt bereits verschiedene Belastungen vorsorglich einkalkuliert worden seien, falle die Abweichung zum aktuellen Haushalt mit 235 Millionen Euro etwas geringer aus.
In den Folgejahren setzen sich die erwarteten Mindereinnahmen fort. Verglichen mit der vorherigen Steuerschätzung rechnet das Land bis 2030 mit jährlichen Ausfällen von rund 350 Millionen Euro. Gegenüber der vorsichtigeren Finanzplanung des Landes liegen die Mindererträge bei etwa 150 bis 200 Millionen Euro pro Jahr.
Bereits berücksichtigt hatte das Land nach eigenen Angaben Steuerrechtsänderungen wie die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie, die Erhöhung der Entfernungspauschale sowie erwartete Mindereinnahmen durch das Aktivrentengesetz. Diese Maßnahmen waren in der Steuerschätzung vom Oktober 2025 noch nicht enthalten, weil sie damals noch nicht beschlossen gewesen seien.
Für den laufenden Haushalt erhöht die neue Schätzung nach Angaben des Finanzministeriums den Konsolidierungsdruck. Entscheidend werde die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im zweiten Halbjahr sein. Sollte sich die Wirtschaft stabilisieren, könnten die erwarteten Ausfälle im Laufe des Haushaltsjahres teilweise aufgefangen werden. Der Haushalt 2026 sieht derzeit eine Neuverschuldung von knapp 1,9 Milliarden Euro vor.
Auch für den Haushalt 2027 und die folgenden Jahre verschärfe die aktuelle Schätzung den Handlungsdruck. Nach Einschätzung des Ministeriums bleiben Einsparungen und Strukturreformen notwendig, um den Landeshaushalt mittelfristig wieder auszugleichen.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen veröffentlicht zweimal jährlich Prognosen zur bundesweiten Entwicklung der Steuereinnahmen. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse auf Bundesebene werden diese von den hessischen Haushaltsexperten regionalisiert und für das Land ausgewertet. Die Frühjahrs-Steuerschätzung wird üblicherweise Mitte Mai vorgestellt, die Herbstschätzung Ende Oktober oder Anfang November.
An den Schätzungen arbeiten unter anderem mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank sowie das Bundesfinanzministerium mit. Grundlage ist jeweils das zum Zeitpunkt der Schätzung geltende Steuerrecht. Geplante, aber noch nicht verabschiedete Änderungen fließen in die Berechnungen in der Regel nicht ein.
Da der Arbeitskreis grundsätzlich nur die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen schätzt, erfolgt anschließend eine sogenannte Regionalisierung. Dabei wird ermittelt, welche Einnahmen auf die einzelnen Bundesländer und deren Kommunen entfallen. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Referenzzeiträume sowie die Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. +++ nh
Das könnte Sie auch interessieren
Bauernhofgruppe in Sargenzell eröffnet
Grüne und SPD wollen Spitzensteuern erhöhen und kleine Einkommen entlasten
Städte- und Gemeindebund fordert mehr Pragmatismus von Regierung
Zwischen Kooperation und Konstruktion: Der Streit um die Mehrheitsklausel in Fulda
Erste Streiks im hessischen Handel angekündigt

Hinterlasse jetzt einen Kommentar