Die Zahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hessen hat im Jahr 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Wie aus der Bilanz der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen (ZBS) beim Regierungspräsidium Kassel hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr landesweit 1.513.063 Verkehrsanzeigen registriert. Das waren 39.104 Fälle mehr als 2024 – ein Anstieg um 2,7 Prozent. Damit wächst die Zahl der Verfahren bereits im dritten Jahr in Folge.
Besonders häufig ging es erneut um Tempoverstöße. Rund drei Viertel aller registrierten Verkehrsdelikte entfielen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dahinter folgten Halt- und Parkverstöße mit 13,83 Prozent. Verkehrsunfälle machten 2,03 Prozent der Verfahren aus, Abstandsverstöße 1,61 Prozent. Rotlichtverstöße lagen bei 1,30 Prozent, Verstöße gegen die Hauptuntersuchung bei 1,29 Prozent und Handyverstöße am Steuer bei 0,95 Prozent. Alle übrigen Delikte zusammen kamen auf 3,8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Anteile nahezu unverändert.
Regierungspräsident Mark Weinmeister wertete die Entwicklung als Zeichen einer konsequenten Verkehrsüberwachung. Polizei und Ordnungsämter seien täglich im Einsatz, um die Sicherheit auf Hessens Straßen zu gewährleisten. Dass die Zahlen trotz verschärfter Sanktionen weiter stiegen, zeige aus seiner Sicht, dass Verstöße weiterhin konsequent verfolgt und geahndet werden müssten. Zugleich hob er die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle hervor, die mit hohem Engagement daran arbeiteten, Verkehrssünder zur Verantwortung zu ziehen.
Der Anstieg der Fallzahlen bedeutet auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Nach Angaben des Leiters der Zentralen Bußgeldstelle, Christian Herr, wurde deshalb bereits 2024 das sogenannte rechtssichere Scannen aller Papiereingänge – RESISCAN – eingeführt. Damit erfolgt die Aktenführung inzwischen vollständig digital. Hessen habe damit eine Vorreiterrolle übernommen, erklärte Herr. Zahlreiche andere Behörden innerhalb und außerhalb Hessens hätten sich inzwischen über das Verfahren informiert.
Zudem trat im Herbst 2025 ein überarbeiteter Erlass des Hessischen Innenministeriums zur Verkehrsüberwachung in Kraft. Dieser enthält unter anderem neue Kriterien für die Auswahl von Messstellen. Welche Auswirkungen dies konkret auf die Praxis der Bußgeldstelle haben wird, dürfte sich nach Einschätzung der Behörde allerdings erst in der Statistik für 2026 deutlicher zeigen.
Die Veränderungen im Bußgeldkatalog wirken sich weiterhin auf die Statistik aus. Seit der bundesweiten Reform Ende 2021 wurden zahlreiche geringfügige Verstöße, die zuvor mit Verwarnungsgeldern bis 55 Euro geahndet wurden, in den Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten verschoben. Besonders betroffen waren Verstöße im ruhenden Verkehr sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Erstmals seit Einführung der verschärften Regeln kehrte sich dieser Trend 2025 jedoch wieder um: 751.395 Anzeigen entfielen auf schwerwiegende Verstöße – knapp 49,7 Prozent aller Fälle und damit etwas weniger als die Hälfte. Die Zahl sank gegenüber dem Vorjahr um 39.546 Verfahren. Gleichzeitig stieg die Zahl geringfügiger Verstöße deutlich auf 761.668 Fälle.
Bei den geringfügigen Verstößen stammten mehr als 522.000 Anzeigen aus polizeilichen Messungen. Weitere 239.023 Verfahren wurden von kommunalen Ordnungsbehörden nach erfolgloser Verwarnung an die ZBS abgegeben. Im Bereich der schwerwiegenden Verstöße leitete die Polizei 442.864 Anzeigen weiter, die Kommunen meldeten 308.531 Fälle.
Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass die größte Gruppe der Betroffenen zwischen 35 und 44 Jahren alt war. Ihr Anteil lag bei 18,05 Prozent. Es folgten die Altersgruppen zwischen 25 und 34 Jahren mit 16,27 Prozent, zwischen 45 und 54 Jahren mit 16,80 Prozent sowie zwischen 55 und 64 Jahren mit 16,13 Prozent. 10,16 Prozent der Betroffenen waren 65 Jahre oder älter. Bei 17,34 Prozent lag keine Altersangabe vor. Jugendliche bis 17 Jahre machten lediglich 0,04 Prozent aller erfassten Fälle aus.
Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich im vergangenen Jahr auf 4.307 Fälle. In 26 Fällen waren Fahranfängerinnen und Fahranfänger betroffen, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 295 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholter Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verhängt.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der ZBS erließen 2025 insgesamt 725.926 Bußgeldbescheide. Das waren 5.769 mehr als im Vorjahr. In 27.774 Fällen wurde zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen. 13.121 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, weitere 113.507 andere geringfügige Delikte.
Hinzu kamen 130.527 Kostenbescheide nach § 25a Straßenverkehrsgesetz. Diese werden ausgestellt, wenn die verantwortliche Fahrerin oder der verantwortliche Fahrer nicht festgestellt werden kann. In 22.896 Fällen wurden die Akten nach Einsprüchen an die Justiz abgegeben. Die Vollstreckung offener Geldforderungen leitete die Behörde in 97.337 Fällen ein.
Auch Fahrverbote beschäftigten die Behörde in erheblichem Umfang. Insgesamt nahm die ZBS im vergangenen Jahr 27.774 Führerscheine entgegen und verwahrte sie für Zeiträume zwischen einem und drei Monaten. In 2.183 Fällen musste sogar die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, weil Betroffene ihrer Pflicht zur Abgabe nicht nachkamen.
Ein erheblicher Teil der Verfahren betrifft inzwischen auch Verkehrsteilnehmende aus dem Ausland. 235.908 Informationsschreiben verschickte die Behörde 2025 an Halterinnen und Halter mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Die Schreiben informieren in der jeweiligen Landessprache über die festgestellte Ordnungswidrigkeit und bieten die Möglichkeit, die zu erwartende Geldbuße frühzeitig zu begleichen. Beteiligt sind derzeit 27 Länder. Den größten Anteil ausländischer Verkehrssünder stellen weiterhin Fahrerinnen und Fahrer aus Polen und den Niederlanden. Im Rahmen der europäischen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen entfallen 96,6 Prozent aller Verfahren auf Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Insgesamt schloss die Zentrale Bußgeldstelle 2025 genau 1.558.202 Verfahren ab – deutlich mehr als im Vorjahr mit 1.483.465 Fällen. In rund 74 Prozent aller Verfahren zahlten die Betroffenen die verhängten Geldbeträge. Mehr als 426.000 Zahlungen erfolgten bereits nach schriftlicher Verwarnung, über 543.000 nach Erlass eines Bußgeldbescheids. Weitere Zahlungen gingen erst nach Mahnungen, Vollstreckungen oder der Einleitung von Erzwingungshaftverfahren ein.
224.125 Verfahren mussten eingestellt werden, weil die verantwortliche Person nicht ermittelt werden konnte. Finanziell brachte das Jahr der öffentlichen Hand erneut Rekordeinnahmen. Insgesamt flossen 2025 mehr als 107,2 Millionen Euro aus Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Landeshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von rund 3,88 Prozent.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt und zuständig für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von Polizei- und Ordnungsbehörden in Hessen angezeigt werden. Dazu zählen Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung sowie weitere Regelwerke des Verkehrsrechts. Geringfügige Verstöße bis 55 Euro werden in der Regel von den örtlichen Ordnungsbehörden bearbeitet. Eine Sonderstellung nimmt dabei Frankfurt am Main ein: Dort ist die städtische Bußgeldstelle selbst zuständig. +++

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