Stark zersiedelte Kommunen in Hessen – Land soll finanzielle Nachteile ausgleichen

Poppenhausen gehört zu Cluster4-Kommunen

Im Zuge seiner 203.Prüfung „Haushaltsstruktur 2017: Siedlungsstruktur“ hat der Hessische Rechnungshof landesweit insgesamt 40 Kommunen ausgewählt und hinsichtlich der vorhandenen Siedlungsstrukturen miteinander verglichen. Der Hessische Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde. Er ist unabhängig und hat entsprechend der Hessischen Verfassung den Auftrag, die öffentliche Finanzkontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen sicherzustellen. Dabei hat er auch die Aufgabe der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im „Kommunalbericht 2018“ erörtert und veröffentlicht.

Bei der Prüfung wurde erstmalig das mehrdimensionale Phänomen der Zersiedlung durch drei Indikatoren abgebildet und zu einem aussagekräftigen und praktikablen Gesamtmaß -dem Siedlungsindex- zusammengeführt. Wesentliche Grundlage zur Herleitung des Siedlungsindexes ist dabei das Verhältnis der Einwohnerzahl sowie der Siedlungs-/Verkehrsfläche zur Gesamtfläche der jeweiligen Kommune. Auf der Grundlage des Siedlungsindexes wurden die Kommunen in vier verschiedene Gruppen eingeteilt und die stark zersiedelten Kommunen der letzten Gruppe, dem sogenannten „Cluster4“, zugeordnet. Bei dem Vergleich der „Cluster4-Kommunen“ mit anderen hessischen Kommunen hat der Hessische Rechnungshof statistisch und kausal deutliche Nachteile im Bereich der Erhaltung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Feuerwehr, Straßen, Wasser und Abwasser, festgestellt. Demnach liegen die durchschnittlichen monetären Fehlbeträge der stark zersiedelten Kommunen bei 28,60 Euro/Einwohner ohne Berücksichtigung der Bürgerhäuser und sogar durchschnittlich bei 43,50 Euro/Einwohner bei entsprechender Berücksichtigung der vorhandenen Bürgerhäuser. Die festgestellten monetären Nachteile werden nach Ansicht des Hessischen Rechnungshofs auch durch die bereits bestehenden Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Raums nicht vollständig abgedeckt.

„Die `Cluster4-Kommunen´, zu der auch die Gemeinde Poppenhausen gehört, fordern deshalb von der hessischen Landesregierung, die vom Rechnungshof festgestellten finanziellen Nachteile schnellstmöglich auszugleichen. Der Siedlungsindex sollte darüber hinaus in die Förderrichtlinien des Landes etabliert werden. Dabei sollte die Höhe der Bezuschussung, z.B. für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, vom Siedlungsindex abhängig gemacht werden. Eine solche Vorgabe würde sich sodann auch in den Bereichen Wasser und Abwasser gebührenentlastend auf die Bürgerinnen und Bürger der Kommune auswirken“, so Bürgermeister Manfred Helfrich.

Um auf Ihre Benachteiligung aufmerksam zu machen, haben sich die „Cluster4-Kommunen“ bereits mit einem gemeinsamen Schreiben direkt an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier gewandt. Außerdem ist vorgesehen, dass alle Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Mai an der parlamentarischen Sitzung des Unterausschusses im Hessischen Landtag zu diesem Themenpunkt teilnehmen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes und damit die deutliche Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten der strukturschwachen und stark zersiedelten Kommunen in Hessen. +++