Sparkasse Fulda: Bis Jahresende Baukindergeld sichern

Bau- und kaufwillige Familien haben noch knapp vier Monate Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. Nur wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Förderbank KfW stellen. „Wichtig ist, den Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug zu stellen”, sagt Alexandra Möller, Leiterin Immobiliencenter der Sparkasse Fulda. Wer eine Immobilie finanziere, so Möller, freue sich über jeden Zuschuss – sei es von den (Groß-) Eltern oder vom Staat. Jeder Euro mehr erhöht das zur Verfügung stehende Eigenkapital und sorgt dafür, die Immobilie schneller abzahlen zu können. Familien, die bereits ein Objekt im Auge haben, sollten sich also beeilen. Anspruch auf Baukindergeld haben Eigentümer oder Miteigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss eine Kindergeldberechtigung vorliegen. Das durchschnittliche jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen im letzten und vorletzten Jahr darf 90.000 Euro bei einem Kind (zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind) nicht überschreiten. Der Staat fördert mit dem Baukindergeld den erstmaligen Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn dies bei Abschluss des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung die einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus, ist dabei egal. Auch die Größe der Wohnfläche ist für die Förderung nicht relevant. Bundesweit haben seit Einführung des Baukindergelds im Jahr 2018 fast 250.000 Familien einen Antrag bei der KfW gestellt. Die Förderung wird pro Kind mit jährlich 1.200 Euro über zehn Jahre hinweg ausgezahlt. +++ pm

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