Reform der Autobahnverwaltung verzögert sich

Al-Wazir: "Die, die sich von der Autobahn GmbH viel versprechen, werden sich umgucken

Autobahn

Die von Bund und Ländern beschlossene Zentralisierung der Verwaltung der 13.000 Kilometern Autobahnen wird nicht wie geplant 2021 vollzogen. Dies habe der Geschäftsführer der neu gegründeten Autobahn GmbH des Bundes, Stephan Krenz, in mehreren Gesprächen mit Verkehrsministern der Länder und deren zuständigen Bediensteten klargestellt, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eigene Informationen.

Laut internen Unterlagen der Gesellschaft, über welche die Zeitung berichtet, soll es „bis 2025+“ nun „pragmatische Zwischenlösungen“ wie „Kooperation mit Ländern/Dienstleistungs-Verträge“ geben. Demnach würden die Länder mindestens weitere fünf Jahre für den Bundes die Autobahnen managen. Auf Nachfrage teilte die Gesellschaft mit: „Wir setzen auf die bewährte Expertise der Mitarbeiter vor Ort.“ Landesverkehrsminister bestätigten dem „Handelsblatt“, dass die Reform nicht mehr wie ursprünglich geplant zum Stichtag 1. Januar 2021 umgese tzt wird. „Es ist gut, pragmatische Lösungen zu suchen“, begrüßte Hendrik Wüst (CDU), Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen den Kurswechsel. „Wir haben mit der Autobahngesellschaft vereinbart, dass dies nicht auf einen Stichtag hinauslaufen kann, sondern streckenweise geschieht, wo beim Bau bestimmte Planungsstadien erreicht sind“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP).

Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, erklärte: „Die, die sich von der Autobahn GmbH viel versprechen, werden sich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 umgucken.“ Es gehe „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, sagte Ulrich Lange, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von CDU und CSU im Bundestag und Aufsichtsrat der Autobahn GmbH. Das Projekt war von Anbeginn von Pannen geplagt. Zuletzt musste der zum Arbeitsdirektor bestellte Geschäftsführer, der ehemalige Baustaatssekretär Gunther Adler (SPD), aus dem Handelsregister gestrichen werden – wegen eines Formfehlers bei seiner Bestellung. Dies geht aus dem Handelsregisterauszug hervor, über den das Blatt berichtet. +++