Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Städte wollen mehr Geld

Der Ganztagsanspruch müsse gestaffelt eingeführt werden

Der Deutsche Städtetag hat weitere Milliarden-Investitionen von Bund und Ländern zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gefordert. „Es darf nicht passieren, dass Bund und Länder über die Köpfe der Kommunen hinweg einen Rechtsanspruch beschließen, der nicht durchfinanziert ist, den wir aber dann in der Praxis umsetzen sollen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die bisher vom Bund bereitgestellte Finanzierung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro helfe nur bei den einmaligen Investitionskosten. Bund und Länder seien aber auch in der Verantwortung, den Anstieg der laufenden Betriebskosten zu übernehmen. Diesen veranschlage das Deutsche Jugendinstitut auf etwa 4,4 Milliarden Euro jährlich. Die Städte rechneten mit einer Million zusätzlicher Betreuungsplätze, die für einen Rechtsanspruch bereitstehen müssten, so Dedy. „Viele Horte und Schulen müssen umgebaut, ausgebaut oder sogar gänzlich neu gebaut werden.“

Der Ganztagsanspruch müsse gestaffelt eingeführt werden, verlangte der Hauptgeschäftsführer. Es wäre „nicht zu schaffen, schon 2025 für alle vier Klassen in der Grundschule Betreuung und Förderung in hoher Qualität anzubieten“. Schon heute fehlten viele Erzieher und Sozialpädagogen. Dedy betonte: „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist eine gute Idee und muss vorangetrieben werden. Aber wir befürchten, dass Bund und Länder mal wieder Sozialpolitik auf Kosten der Städte machen.“ +++