Pflegereform gerät von allen Seiten unter Druck

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Noch bevor die geplante Pflegereform den parlamentarischen Weg antritt, wächst der Widerstand gegen die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Sozialverbände und kommunale Spitzenvertreter kritisieren den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz scharf und sehen darin weniger einen Aufbruch als vielmehr eine vertane Gelegenheit, die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung grundlegend anzugehen.

Besonders deutlich fällt die Kritik des Arbeiter-Samariter-Bundes aus. Dessen Hauptgeschäftsführer Uwe Martin Fichtmüller wirft der Bundesregierung vor, den Anspruch einer umfassenden Reform aufgegeben zu haben. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte er, die Pflegeversicherung werde mit dem vorliegenden Entwurf nicht zukunftsfest gemacht. Stattdessen drohe ein Kurs, der die gesellschaftliche Solidarität beschädige. Der Gesetzentwurf bedeute keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt mit erheblichen Folgen für Pflegebedürftige, Beschäftigte und das Vertrauen in den Sozialstaat.

Im Zentrum der Kritik stehen die weiter steigenden Eigenanteile für Pflegebedürftige. Während die finanzielle Belastung vieler Betroffener zunehme und Pflege für immer mehr Menschen kaum noch bezahlbar sei, blieben grundlegende Strukturfragen unangetastet. Fichtmüller verweist insbesondere auf die weiterhin bestehenden Sonderversorgungssysteme für Beamte und Abgeordnete. Dass diese von den Reformüberlegungen ausgenommen bleiben, wertet der Verband als Ausdruck fehlender sozialpolitischer Konsequenz. Dies sei keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine „Bankrotterklärung der Sozialpolitik“.

Scharfe Einwände erhebt der ASB auch gegen die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht. Aus Sicht des Verbandes droht damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in einem Bereich, der bereits unter erheblichem Fachkräftemangel leidet. Niedrigere Löhne, Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und sinkende Versorgungsqualität seien bekannte Folgen einer Entwicklung, die bereits in den 1990er-Jahren zu beobachten gewesen sei.

Hinzu kommen geplante Leistungseinschränkungen, die nach Auffassung des Verbandes besonders vulnerable Gruppen treffen würden. Die Streichung des Entlastungsbudgets für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie längere Verweildauerstufen werden als Maßnahmen bewertet, die den Druck auf Betroffene und ihre Familien weiter erhöhen. Der ASB fordert stattdessen eine vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die Rückzahlung der Corona-bedingten Belastungen der Pflegeversicherung durch den Bund und eine Begrenzung der Eigenanteile.

Zwar erkennt der Verband einzelne Vorhaben wie die stärkere Berücksichtigung von Prävention und Digitalisierung ausdrücklich an. Doch auch hier überwiegt die Skepsis. Prävention erscheine im Entwurf eher als formale Pflichtaufgabe, während digitale Lösungen ohne die notwendige personelle Ausstattung geplant würden. Die versprochene Entlastung der Pflegebedürftigen bleibe daher weitgehend abstrakt.

Weniger grundsätzlich, aber ebenfalls kritisch äußert sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Dessen Hauptgeschäftsführer André Berghegger sagte der „Rheinischen Post“, der Gesetzentwurf enthalte zwar mehrere sinnvolle Ansätze, bleibe jedoch insbesondere bei der Finanzierung hinter den Erwartungen der Kommunen zurück. Die geplante Bereitstellung von Daten durch Kranken- und Pflegekassen könne die kommunale Pflegeplanung verbessern und damit eine langjährige Forderung der Städte und Gemeinden aufgreifen. Auch die stärkere Ausrichtung auf Prävention wird positiv bewertet.

Dennoch überwiegen aus kommunaler Sicht die finanziellen Sorgen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Veränderungen würden nach den Berechnungen der Bundesregierung bereits im kommenden Jahr zu zusätzlichen Ausgaben in Milliardenhöhe führen. Für viele Kommunen, deren Haushalte bereits stark belastet sind, entsteht damit ein weiteres Risiko. Berghegger warnt vor steigenden Kosten bei der Hilfe zur Pflege und verweist darauf, dass vielerorts kaum noch finanzielle Spielräume vorhanden seien.

Zugleich sieht sich der Städte- und Gemeindebund durch die Ankündigung bestätigt, die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes teilweise zurückzunehmen. Die seit 2020 geltende Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger soll nach den Plänen der Bundesregierung wieder gelockert werden, um die Kommunen von steigenden Sozialhilfekosten zu entlasten. Der Verband erwartet nun, dass die Bundesregierung rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Gerade dieser Punkt stößt jedoch beim Sozialverband VdK auf entschiedenen Widerstand. Dessen Präsidentin Verena Bentele warnte gegenüber T-Online vor einer stärkeren Belastung pflegender Angehöriger und ihrer Familien. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Kürzung staatlicher Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wer einen Großteil der Pflege in Deutschland unentgeltlich leiste, dürfe nicht zusätzlich bei der Alterssicherung benachteiligt werden. Nach Ansicht des VdK trifft dies vor allem Frauen und könnte bestehende Risiken von Altersarmut weiter verschärfen.

Auch die beabsichtigte stärkere Beteiligung erwachsener Kinder an den Pflegekosten sieht der Verband mit Sorge. Die bisherige Einkommensgrenze von 100.000 Euro habe Angehörige vor übermäßigen finanziellen Belastungen geschützt. Eine Rücknahme dieser Regelung würde nach Auffassung des VdK die Grundidee der Pflegeversicherung infrage stellen. Sozialpolitische Umverteilung dürfe nicht über die Pflegeversicherung erfolgen, sondern müsse an anderer Stelle des Steuersystems organisiert werden.

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Entwurf das Ziel, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und gleichzeitig die Kommunen zu entlasten. Doch die Reaktionen zeigen, wie schwierig dieser Balanceakt geworden ist. Während Verbände mehr Solidarität und höhere Leistungen fordern, drängen Kommunen auf eine Begrenzung ihrer finanziellen Lasten. Zwischen diesen Interessen eine tragfähige Lösung zu finden, bleibt die eigentliche Herausforderung der Reform. Der bisherige Entwurf hat diesen Anspruch nach Ansicht vieler Beteiligter noch nicht eingelöst. Gerade deshalb dürfte die Debatte über die Zukunft der Pflegeversicherung erst beginnen. +++


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