MKK: Ausgangssperre nächster notwendiger Schritt

Im Main-Kinzig-Kreis gilt ab Freitag (11.12.) eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Diese gilt zunächst bis zum 20. Dezember. Damit setzt der Verwaltungsstab des Kreises das vom Land Hessen um die Stufe sechs erweiterte Eskalationskonzept zeitnah um, das unter anderem eine Ausgangssperre für die Bürgerinnen und Bürger in Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen vorsieht. Davon betroffen sind Regionen mit Inzidenzwerten von mehr als 200 Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohnern hochgerechnet. Aktuell liegt dieser Wert im Main-Kinzig-Kreis bei 253. In den letzten beiden Tagen haben sich der Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Offenbach und der Landkreis Offenbach abgestimmt, um einheitlich auf die Vorgaben des Landes zu reagieren.

Am Donnerstagmittag hatte die Kreisspitze in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Inhalte der Allgemeinverfügung vorgestellt und für den erneuten gemeinsamen Kraftakt geworben. „Uns ist bewusst, dass die neuerliche Verschärfung der Kontaktbeschränkungen für die Menschen im Main-Kinzig-Kreis eine zusätzliche Belastung darstellt, das gilt gerade in der Vorweihnachtszeit. Wir müssen aber gemeinsam versuchen, die nach wie vor hohen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und deshalb noch einmal mit aller Kraft versuchen, alle nicht notwendigen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Deshalb fordern wir dazu auf, die Ausgangssperre nicht als Belastung, sondern als Chance zu begreifen“, erklären Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Der Appell der Kreisspitze lautet daher nach wie vor: Vermeiden aller unnötigen Kontakte, Abstand halten und alle Hygienebestimmungen einhalten. „Wir appellieren in diesem Zusammenhang aber auch an alle Einzelhändler, ihre Geschäfte freiwillig bis 20.30 Uhr zu schließen, damit die Menschen tatsächlich nach 21 Uhr nicht mehr ohne guten Grund auf den Straßen unterwegs sind“, erklären Stolz, Simmler und Ottmann. „Die Pandemie verlangt uns gerade sehr viel Geduld, Rücksichtnahme und Einsicht ab. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger inständig, die Maßnahmen mitzutragen, damit die Infektionszahlen wieder sinken und damit auch wieder ein Stück Normalität in unseren Alltag einkehren kann. Das fällt uns allen nicht leicht, es ist aber dringend geboten“, mahnt Susanne Simmler.

„Die vom Land Hessen verhängte Ausgangssperre für Regionen mit hoher Inzidenz ist sicherlich kein Allheilmittel. Sie ist hat aber eine gewisse Symbolkraft und zeigt vor allem eines: Die Situation ist ernst, wir müssen jetzt handeln, damit wir eben unser Gesundheitssystem nicht überlasten. Das betrifft am Ende uns alle und deshalb müssen wir jetzt gemeinsam mit ganzer Kraft daran arbeiten, unnötige Kontakte zu vermeiden“, verdeutlicht der Landrat. Zusätzlich zur Ausgangssperre gilt im Main-Kinzig-Kreis bis zum 20. Dezember ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Bereich, auch darf kein Alkohol zum sofortigen Konsum abgegeben werden. Die Ausgangssperre: Für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt für das Gebiet des Main-Kinzig-Kreises eine nächtliche Ausgangssperre. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Personen, die keine eigene Wohnung im Gebiet des Main-Kinzig-Kreises besitzen, ist der Aufenthalt im Kreisgebiet während dieses Zeitraums ebenfalls nur aus wichtigen Gründen erlaubt.

Ausnahmen von der Ausgangssperre: Hierzu zählt die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Es dürfen aber auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und -prävention tätig zu sein. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Bescheinigung auszustellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind. „Bei der Auslegung der wichtigen Gründe, um sich trotz Ausgangssperre außerhalb der Wohnung aufhalten zu dürfen, sollte es nicht darum gehen, alle möglichen Schlupflöcher zu finden, sondern wirklich um die Frage, was in diesem Zeitraum tatsächlich dringend erforderlich ist und was eben nicht“, betonen Stolz, Simmler und Ottmann abschließend. Dementsprechend seien auch die Bußgelder entsprechend konsequent angedacht: Ein erster Verstoß soll 200 Euro Bußgeld kosten, das sieht der entsprechende Bußgeldkatalog vor. +++