Merz nennt Kindergrundsicherung „Irrsinn“

Paus erwartet Höchstbetrag von 636 Euro bei Kindergrundsicherung

CDU-Chef Friedrich Merz

CDU-Chef Friedrich Merz droht damit, die von der Ampel geplante Kindergrundsicherung nach einem Regierungswechsel wieder abzuschaffen. „Bei der Kindergrundsicherung wird der bürokratische Aufwand so hoch sein, dass am Ende des Tages bei den Kindern kaum etwas ankommt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „2,4 Milliarden sollen ausgegeben werden – 500 Millionen davon für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das zeigt den ganzen Irrsinn.“

Es dürfe keine neuen Gesetze geben, die mehr Bürokratie schaffen. Auf die Nachfrage, ob er die Kindergrundsicherung rückgängig machen würde, sagte der CDU-Chef: „Wir machen in jedem Fall das Heizungsgesetz dieser Bundesregierung rückgängig. Bei der Kindergrundsicherung schauen wir, was tatsächlich kommt.“ Der richtige Weg sei mehr Bildung für die Kinder, nicht mehr Transferleistungen für die Eltern. „Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung für Bildung und Integration für Kinder.“ Die begrenzten Mittel aus öffentlichen Kassen müssten zielgenau bei den Kindern ankommen, die Förderung und bessere Bildung am meisten brauchen, so Merz. „Immer höhere soziale Transferleistungen lösen nicht das Problem, das überhaupt erst zu Kinderarmut führt, und das ist mangelnde Bildung.“

Paus erwartet Höchstbetrag von 636 Euro bei Kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat erstmals die genauen Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung beziffert. Unter Berücksichtigung der am Dienstag angekündigten Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent für 2024 und einer weiteren „moderaten“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr könnten sich für armutsgefährdete Kinder 2025 Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte Paus dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das sei die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag. „Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“, sagte die Grünen-Politikerin. Paus geht davon aus, dass die Kosten der Kindergrundsicherung durch die weitere Anhebung des Regelsatzes und auch des Kindergeldes über die bisher genannten sechs Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen werden. „Wenn wir unser  erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung sechs Milliarden Euro und mehr kosten“, sagte die Ministerin. „Wenn wir dann noch die weiteren Kosten für die bereits erfolgten Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen dazu nehmen, sind wir schon bei deutlich über 10 Milliarden Euro“, prognostizierte die Ministerin. „Diese Bundesregierung tut viel für Familien mit Kindern“, fügte sie hinzu.

Djir-Sarai will Sozialreform-Stopp für die Ampelregierung

Nach der Einigung bei der Kindergrundsicherung und der deutlichen Anhebung des Bürgergelds will die FDP einen Sozialreform-Stopp für die Ampel-Koalition. „Die Kindergrundsicherung ist die letzte große sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der „Bild“. „Es kann in der aktuellen Situation, im Angesicht von Inflation und hoher Zinsen, nicht um eine Ausweitung des Sozialstaats gehen.“ Eine „weitere Umverteilung“ dürfe es nicht geben, sagte Djir-Sarai. „Es muss nun ums Erwirtschaften gehen. Dafür müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden und darauf muss von nun an auch der politische Fokus liegen.“ Der Vorsitzende der Jungen Gruppe in der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Teutrine, spricht sich zugleich für eine Entlastung der Beschäftigten aus. Dringend nötig seien „Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben sowie eine deutliche Anhebung der Minijobgrenze, damit Arbeit s  ich immer mehr lohnt“, sagte Teutrine der „Bild“. Konkret schlägt er „eine deutliche Anhebung von steuerlichen Freibeträgen“ vor sowie die Rücknahme der Anhebung der Arbeitslosen- und Pflegebeiträge. Außerdem müsse die „Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“ so gestaltet werden, dass „niedrige Einkommen nicht von Sozialabgaben erdrückt werden“. +++

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