Vor der finalen Abstimmung im Bundestag an diesem Freitag hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Bedeutung der Namensrechts-Reform für Familien, Paare und Kinder hervorgehoben. „Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Mit der Gesetzesnovelle seien Doppelnamen für Paare, Namensänderung für Scheidungskinder und der Erhalt der Namenstradition von Minderheiten möglich. „Recht ist, was der Freiheit dient“, so Buschmann.
Die Reform aus dem Justizministerium betrifft mehrere Regelungen, die liberalisiert werden sollen. Laut Buschmann können Paare künftig gemeinsam einen Doppelnamen tragen, um „ihre Verbundenheit“ auszudrücken. Ähnliches gelte für Kinder, die in Zukunft ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen. Volljährige Kinder könnten dann vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
„Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen“, so der Justizminister weiter. Letztlich soll auch Rücksicht auf besondere namensrechtliche Traditionen genommen werden. Als Beispiel nennt Buschmann Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen. +++