Landkreistag: KFA-Modell des Landes noch nicht ausreichend transparent

Wiesbaden. Mit Bedauern äußert sich der Hessische Landkreistag (HLT) zu dem derzeitigen Diskussionsstand hinsichtlich der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Zwar sei der HLT bei den Diskussionen, wie die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ausgestaltet werden soll, beteiligt worden, jedoch habe das Land die entscheidenden Stellschrauben ohne vorhergehende Erörterung mit den Kommunen festgelegt. „Wir haben in dem gesamten Diskussionsprozess um die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2016 nach Kräften mitgewirkt und unzählige Gespräche mit Landesvertretern geführt. Dennoch war bis zuletzt unklar, welche die entscheidenden Faktoren sein werden, anhand derer das Land die Beträge festmacht, die an die einzelnen Kommunen fließen werden“, bemängelt der Geschäftsführende Direktor des HLT, Christian Engelhardt (CDU).

Bis dato habe das Land nicht nachvollziehbar dargelegt, wie es zu den einzelnen Berechnungsergebnissen gekommen ist. „Dies ist sehr bedauerlich, da wir zwar akzeptieren, dass letztlich das Land entscheiden müsse aber viel Unbill hätte vermieden werden können, wenn wir unsere Fachkompetent und das Wissen über die konkreten Probleme der Landkreise hätten auch bei der Festlegung der entscheidenden Stellschrauben hätten einbringen können. Dies ist nicht passiert! Vor diesem Hintergrund nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass Finanzminister Dr. Schäfer zugesagt hat, uns das gesamte Verfahren transparent und nachvollziehbar darzulegen. Dem müssen nun auch die Taten folgen: Bislang fehlen uns allerdings noch die entscheidenden Zahlen und Informationen, um zu bewerten, wie es kommen kann, dass den Landkreisen im neuen System die für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben notwendigen Mittel nicht in voller Höhe anerkannt werden. Weiterhin ist für uns unverständlich, weshalb die Landkreise mit Sonderstatusstädten künftig weniger Finanzmittel erhalten sollen“, erklärt Engelhardt.

Zur Begründung führt Engelhardt an, dass derzeit noch nicht nachvollziehbar sei, auf welcher Berechnungsgrundlage das Land zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Landkreise künftig alleine für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, zu deren Wahrnehmung die Landkreise gesetzlich verpflichtet sind, insgesamt 328 Mio. Euro weniger erhalten sollen. „Wir sind der Auffassung, dass das Land an dieser Stelle dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes nicht gerecht wird. Dieser hat dem Land nämlich aufgegeben, die Finanzausstattung der Kommunen an den ihnen zufallenden Aufgaben zu bemessen. Mit welcher sachlichen Rechtfertigung den Landkreisen nun für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben weniger Geld als bislang benötigt zugestanden wird, würden wir sehr gerne nachvollziehen und überprüfen“, verdeutlicht Engelhardt einen zentralen Kritikpunkt. Denn eins stünde fest. Der Staatsgerichtshof habe dem Land aufgegeben, die Kommunen so zu finanzieren, dass sie ihre Aufgaben gegenüber und für ihre Bürger ordentlich erfüllen können. Mit dem derzeitigen Modell sei dies keinesfalls möglich, ohne die Schulden immer weiter zu erhöhen, so Engelhardt.

Mit Unverständnis reagiert der Hessische Landkreistag darüber hinaus auf die sehr unterschiedliche Behandlung von Landkreisen mit und ohne Sonderstatusstadt. Während die Einwohner von Landkreisen ohne Sonderstatusstadt zu 100 Prozent in die Ermittlung des Finanzbedarfs einfließen, werden Einwohner aus Landkreisen mit Sonderstatusstadt in jedem Landkreis in Hessen nur zu 71 Prozent bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Dies bedeutet in der Konsequenz eine schlechtere Finanzierung der Landkreise mit Sonderstatusstädten, die für den Hessischen Landkreistag in diesem Maß völlig überraschend komme, wie Engelhardt klarstellt. +++ fuldainfo