Terrassengebühr in Hessen: Darmstadt mit Spitzenwert – in Fulda werden 625 Euro fällig, in Wiesbaden nur 156 Euro

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Pünktlich zum Beginn der Hauptsaison für die Außengastronomie hat der Bund der Steuerzahler Hessen die sogenannten Terrassengebühren in den hessischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verglichen. Grundlage der Untersuchung ist ein Musterbetrieb mit einer Außengastronomiefläche von 25 Quadratmetern in bester Innenstadtlage während der fünfmonatigen Hauptsaison von Mai bis September.

Die Unterschiede zwischen den Kommunen fallen dabei erheblich aus. Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in Wiesbaden und Rüsselsheim am Main lediglich 156 Euro an Terrassengebühren fällig werden, müssen Gastronomen in Darmstadt mit 1.875 Euro deutlich tiefer in die Tasche greifen. „Während für den zugrunde gelegten Musterbetrieb in Rüsselsheim und Wiesbaden lediglich eine Terrassengebühr von 156 Euro fällig wird, müssen in der Spitze in Darmstadt stolze 1.875 Euro entrichtet werden – also mehr als das Zehnfache“, bilanziert Jochen Kilp, Vorstand beim hessischen Steuerzahlerbund.

Der Blick auf die hessischen Städte zeigt eine breite Spanne. Hinter Darmstadt folgen Bad Homburg vor der Höhe und Gießen mit jeweils 750 Euro. In Fulda werden für den Musterbetrieb 625 Euro fällig, ebenso in Hanau. Marburg liegt bei 575 Euro, Frankfurt am Main bei 500 Euro. Wetzlar verlangt 383 Euro, Kassel 375 Euro und Offenbach am Main 313 Euro. Die niedrigsten Gebühren im hessischen Vergleich erheben Wiesbaden und Rüsselsheim am Main mit jeweils 156 Euro.

Immerhin zeigt der Vergleich auch eine Konstante: Keine der zwölf untersuchten Städte in Hessen hat ihre Gebühren für das Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Im bundesweiten Vergleich wird die Dimension der Belastung noch deutlicher. Die höchste Terrassengebühr erhebt die bayerische Stadt Bayreuth mit 2.000 Euro. Darmstadt folgt unmittelbar dahinter auf dem zweiten Platz. Insgesamt würden in 24 der rund 200 untersuchten Städte für den Musterbetrieb Gebühren von mindestens 1.000 Euro anfallen. Der Steuerzahlerbund sieht darin eine erhebliche Belastung für eine Branche, die wirtschaftlich weiterhin unter Druck steht. Nur zehn der untersuchten Städte verzichten bislang vollständig auf die Erhebung einer gesonderten Terrassengebühr. Keine dieser Kommunen liegt in Hessen.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt den Städten und Gemeinden einen zurückhaltenden Umgang mit den Gebühren. Noch weiter geht die Forderung, dem Beispiel einiger Kommunen außerhalb Hessens zu folgen und ganz auf die Erhebung von Terrassengebühren zu verzichten. Nach Einschätzung des Verbandes wären die finanziellen Auswirkungen für die kommunalen Haushalte überschaubar. Die Einnahmen aus den Terrassengebühren machten in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen einer Stadt aus. Gleichzeitig könnten die mit der Gebührenerhebung verbundenen Verwaltungskosten entfallen.

An den ordnungsrechtlichen Vorgaben würde sich dadurch nichts ändern. Anforderungen etwa an Verkehrssicherheit oder Lärmschutz müssten weiterhin eingehalten werden. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes würden Gastronomen jedoch von zusätzlicher Bürokratie entlastet und könnten ihr Angebot im Außenbereich unabhängig von Gebührenabwägungen gestalten. Hinzu komme, dass das wirtschaftliche Risiko der Außengastronomie aufgrund der starken Wetterabhängigkeit ohnehin bereits hoch sei.

„Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten zur Belebung ihrer Innenstädte. Teilweise werden hierfür große Summen in den Kommunalhaushalten mobilisiert. Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine einfache, wirksame und verhältnismäßig günstige Ergänzung“, sagt Jochen Kilp.

Für den Vorstand des hessischen Steuerzahlerbundes liegt der Nutzen einer solchen Maßnahme auf der Hand. „Unterm Strich wäre es ein kleiner Verzicht für die Kommunen, aber eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitragen“, so Kilp. +++


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