Die gewohnte Anlieferung von Grünabfällen am Lanneshofweg in Künzell ist weiterhin möglich, doch die gewohnte Rückgabe von Kompost gehört der Vergangenheit an. Nach einer Überprüfung durch das Regierungspräsidium Kassel (RP) Anfang des Jahres musste die Gemeinde Künzell ihre Kompostierungsanlage umwidmen. Der Grund: Die Anlage entsprach nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an Abfalllagerplätze und Behandlungsstätten.
Um den Betrieb weiterführen zu können, hätte die Gemeinde umfangreiche Investitionen tätigen müssen. „Die Auflagen für eine Grünabfallkompostierung mit weiterhin kostenloser Herausgabe von Kompost an die Bürgerschaft waren für uns nicht erfüllbar“, erklärt die Gemeindeverwaltung.
Eine wichtige Änderung betrifft die Dokumentationspflicht. Ursprünglich sollte jede Anlieferung von Grüngut detailliert erfasst werden, einschließlich Menge, Datum und Anschrift des Anlieferers. „Diese Vorschrift hätte zu langen Wartezeiten und möglicherweise auch zu illegalen Entsorgungen im Wald geführt“, so die Gemeinde. Nach intensiven Gesprächen mit dem RP konnte diese Pflicht jedoch entfallen.
Stattdessen wird das angelieferte Grüngut nun ungeschreddert in Großraumcontainern gesammelt und an ein externes Unternehmen übergeben. Dieses verfügt über eine zertifizierte Großkompostierungsanlage und führt die wertvollen Nährstoffe dem natürlichen Kreislauf wieder zu. „Leider sind dazu nun längere Transportwege nach Thüringen notwendig“, bedauert die Gemeinde.
Trotz der Umstellung sieht die Gemeinde auch Vorteile: „Durch den Wegfall des Schredderns und der Zwischenlagerung von Kompost steht nun mehr Platz für die Anlieferung von Grüngut zur Verfügung. Wir erhoffen uns dadurch eine Reduzierung der bisherigen Rückstaus.“
Die Gemeinde Künzell kritisiert die strengen gesetzlichen Regelungen und hofft auf eine Entbürokratisierung für kleinere Kompostierungsanlagen. „Wir würden uns freuen, wenn wir irgendwann wieder den bisherigen Service unseren Bürgern ortsnah in Künzell anbieten könnten“, betont die Verwaltung. +++