Impfung gegen Blauzungenkrankheit – Grüne fordern Übernahme der Kosten

Entsprechend der momentanen Gesetzeslage ist der Handel von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Sperrgebiet in von Blauzungenkrankheit freien Gebiete durch EU-Vorgaben streng geregelt. Wiederkäuer, die nicht wirksam gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft sind, dürfen nur innerhalb des Sperrgebiets verbracht werden. Außerdem müssen alle Tierhalter im Sperrgebiet, die Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe oder Ziegen halten, sofern dies noch nicht vorgenommen wurde, die Haltung bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden. Lt. Auskunft regionaler Tierärzte müsse die Impfung, – mit Grundimmunisierung – dreimal erfolgen und sei mit hohem Aufwand verbunden. Für Ziegen gebe es außerdem noch keinen zugelassenen Impfstoff. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt dringend eine Impfung gegen BTV-8 als auch gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4), das in den letzten Jahren in den Nachbarländern ebenfalls nachgewiesen wurde. Die durch Stechmücken übertragene Tierseuche breite sich auch während der kalten Jahreszeit weiter aus. Der stellvertretende Sprecher der Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Helmut Schönberger, appelliert an die Verantwortlichen, die Landwirte nicht allein zu lassen. Werde es auch keine finanzielle Unterstützung geben, würden wohl nur sehr wenige Landwirte ihre Tiere impfen lassen. „Damit sich das Seuchengeschehen aber nicht noch stärker verbreitet muss flächendeckend geimpft werden“, unterstreicht Schönberger. +++

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