Bär pocht auf Beibehaltung von Paragraf 218

Kommission empfiehlt Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Dorothee Bär (CSU)

Unionsfraktionsvize Dorothee Bär warnt davor, der Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zu folgen und den Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch abzuschaffen. „Zunächst mal muss man sagen, dass diese Kommission an sich schon mal in keiner Weise notwendig war“, sagte Bär am Montag den Sendern RTL und ntv. Die Kommission sei von der Ampelkoalition sehr einseitig besetzt worden. „Und deswegen kann man der Kommission keinen Vorwurf machen, weil die haben einfach das geliefert, was die Ampel auch bestellt hat. Und insofern bin ich nicht sehr zufrieden damit“, so die CSU-Politikerin.

Seit 30 Jahren gebe es einen großen gesellschaftlichen Frieden. „Wir haben ja heutzutage schon die Möglichkeit, straffrei abtreiben zu können.“ Insofern habe die Frau die Selbstbestimmung. „Aber auf der anderen Seite ändert sich ja nach 30 Jahren nicht, dass es auch darum geht, das ungeborene Leben zu schützen“, so Bär, die die jetzt geltende Beratungspflicht als Chance begreift. „Das ist ja keine Bestrafung, sondern das ist natürlich auch noch mal die Möglichkeit, mit jemandem Neutralen außerhalb der Familie sich mal beraten zu lassen, noch mal eine Nacht drüber schlafen zu können, die drei Tage auch noch mal Bedenkzeit zu haben.“ Als Initiator der Änderungswünsche sieht die CSU-Politikerin die Grünen. „Ohne Not jetzt so einen befriedeten Kompromiss aufkündigen zu wollen, zeigt eigentlich nur, dass es den Grünen in der Hauptsache, ich meine, das macht die ganze Ampel, aber die Grünen sind ja da die größten ideologischen Treiber.“ Es gehe gar nicht um eine größere Selbstbestimmung, „sondern die wollen einfach wieder diese Zwietracht in der Gesellschaft sähen“, so Bär.

Kommission empfiehlt Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt eine deutliche Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Die Arbeitsgruppe legte am Montag ihren Abschlussbericht vor und empfiehlt darin unter anderem, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft grundsätzlich zu erlauben. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft sei „nicht haltbar“, sagte Liane Wörner von der Universität Konstanz am Montag bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. „Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen.“ Er könne unter Hinzuziehung sämtlicher Abwägungsaspekte auch den Abbruch in der mittleren Phase rechtmäßig und straflos stellen. In der Spätphase solle der Abbruch grundsätzlich rechtswidrig bleiben, müsse aber nicht zwingend strafbar sein, so Wörner weiter. Der Abbruch sei darüber hinaus als rechtmäßig zu erlauben, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft von der Schwangeren wegen einer Indikation nicht verlangt werden dürfe. Wann immer der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar sei, müsse die Pflicht zur Austragung entfallen – der Abbruch müsse rechtmäßig sein. Die Schwangere sei darüber hinaus vor nicht selbstbestimmten und unsicheren Abbrüchen zu schützen, so die Expertin weiter. Dementsprechend sei strafbar zu erfassen: Abbrüche gegen ihren Willen, die Nötigung, den Abbruch zu unterlassen, sowie die Nötigung zum Abbruch. Embryo und Fötus seien vor „vorsätzlicher und fahrlässiger Schädigung durch Dritte“ gegen den Willen der Schwangeren kriminalstrafrechtlich zu schützen, so Wörner. „Diese derzeitige Strafbarkeitslücke sollte der Gesetzgeber schließen.“ +++