Hünfeld: Kita-Beiträge sollen bis Juli erlassen werden

Stadt will den kirchlichen und freien Trägern Kosten anteilig erstatten

Eltern von Kindern in Hünfeld, die Kindergärten und Kinderkrippen besuchen, sollen für die Monate Mai bis Juli keine Beiträge zahlen müssen, sofern die Kita wegen der Corona-Krise weiterhin geschlossen ist. Nach Angaben von Hünfelds Bürgermeister Benjamin Tschesnok will die Stadt den Trägern den Ausfall der Entgelte im Rahmen der Kostenbeteiligung der aktuellen Kindergartenbetriebsverträge für diese Monate erstatten. Insgesamt wird die Stadt Hünfeld dafür rund 165.000 Euro bereitstellen. Dies hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und dafür auch die Zustimmung der Mitglieder des Ältestenrates der Hünfelder Stadtverordnetenversammlung eingeholt.

Da es in Hünfeld keine städtischen Kindertageseinrichtungen gibt, sondern alle Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft oder Trägerschaft von Vereinen geführt werden, kann die Stadt den Verzicht auf die Erhebung von Entgelten den Trägern empfehlen mit der Bereitschaft, den Einnahmeausfall aus städtischen Mitteln zu erstatten. Tschesnok knüpft diese Beitragserstattung an die Erwartung, dass auch der Hessische Sozialminister Kai Klose dem Beispiel anderer Bundesländer folgen wird und den Kommunen dafür entsprechende Mittel zur Verfügung stellt. Für den Monat April soll es bei der bisherigen Regelung bleiben, dass Eltern, die unverschuldet aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, eine Stundung der Entgelte beantragen können. Seinerzeit war die Schließung der Kindertagesstätten vorerst bis zum 19. April und später dann bis zum 3. Mai befristet worden. Mittlerweile müsse allerdings, so Tschesnok, von einer längeren Schließungsphase bis voraussichtlich zu den Sommerferien ausgegangen werden. Im Rahmen der Aussetzung der Entgelte soll nun gemeinsam mit den freien Trägern als Ersatz geprüft werden, eine Betreuung auch während der dreiwöchigen Sommerferien zumindest für einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen für die Notbetreuung sicherstellen zu können. Dies hänge allerdings davon ab, wie lange die Kindertageseinrichtungen  noch geschlossen bleiben müssten.

Da die Stadt über keine kommunalen Kitas verfügt und somit auch keine Satzung über die Erhebung von Beiträgen hat, ergibt sich die Grundlage für die Beitragspflicht der Eltern aus den jeweils abgeschlossenen Betreuungsverträgen zwischen den Trägern und den Eltern. Die jeweiligen Kindergartenbetriebsverträge zwischen der Stadt und den Trägern sehen vor, dass die Betreuungsgebühren durch die Träger im Einvernehmen mit der Stadt festgelegt werden. Somit muss die Stadt über einen Verzicht oder eine Stundung der Beiträge entscheiden. Ein Verzicht der Beiträge für die Betreuung, die über die vom Land freigestellten sechs Stunden am Tag für Kindergartenkinder hinausgeht sowie der Krippenentgelte, bedeuten einen monatlichen Einnahmeausfall von rund 55.000 Euro. Für die drei Monate von Mai bis Juli wird deshalb von einem Finanzierungsbedarf von rund 165.000 Euro ausgegangen. Angesichts der Eilbedürftigkeit hat der Magistrat in seine Entscheidung die Mitglieder des Ältestenrates eingebunden, da die Stadtverordnetenversammlung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden muss. +++

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