Hessen: Verbot der Vollverschleierung an Schulen seit Jahren rechtlich verankert

Nur FDP für Burkaverbot

Wiesbaden. Anlässlich der Plenardebatte über den Gesetzentwurf der FDP zu einem Burka-Verbot an den hessischen Schulen erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Armin Schwarz: „Mit ihrem Gesetzentwurf zu einem Burkaverbot an Schulen hat die FDP einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie um einer plakativen Schlagzeile willen augenscheinlich jede noch so bizarre Kehrtwende in ihrer Programmatik vorzunehmen bereit ist.“

Schwarz weiter: „Ausgerechnet der bildungspolitische Sprecher Wolfgang Greilich hat sich noch im April 2017 gegen ein weiterreichendes Burkaverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen und betont: ‚Die aktuelle Gesetzeslage reicht absolut aus – wir brauchen kein neues Gesetz.‘ Das von der CDU seinerzeit forcierte und umgesetzte Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst wurde von Greilich sogar als Widerspruch zu einer freiheitlichen Gesellschaft attackiert. Auch bei den Anhörungen und parlamentarischen Beratungen zu der gerade erst im Mai 2017 verabschiedeten Novelle des Hessischen Schulgesetzes hat die FDP die Frage des Verhüllungsverbotes mit keiner Silbe erwähnt. Folglich ist davon auszugehen, dass die FDP entweder bei den damaligen Beratungen geschlafen hat oder aber nach der Weigerung zur Übernahme von Regierungsverantwortung im Bund mit plumpen Schaufensteranträgen den Wahlkampf einzuleiten sucht.

„In ihrem Wahlkampfeifer übersieht die FDP allerdings, dass Hessen bereits heute eine der strengsten Kleiderordnungen im öffentlichen Dienst vorzuweisen und im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Bereits im Jahr 2012 hat das Kultusministerium als Folge einer einschlägigen Regelung des Innenministeriums für den öffentlichen Dienst in einem Erlass geregelt, dass Schülern eine religiöse Vollverschleierung mittels Burka oder Niqab untersagt ist. So heißt es in dem vom damaligen Staatssekretär Prof. Dr. Lorz verantworteten Erlass unmissverständlich: ‚Daher ist die Teilnahme am Unterricht durch eine Schülerin, deren Gesicht beispielsweise durch das Tragen einer Burka nicht mehr erkennbar ist, nicht zulässig.‘ Als einziges Bundesland hat Hessen überdies – gegen den Widerstand der FDP – im Tarifvertrag ein striktes Burkaverbot im öffentlichen Dienst verankert. Als CDU haben wir uns schon immer klar gegen die Burka ausgesprochen und werden auch künftig alle rechtlich möglichen Register ziehen. Die Burka ist das Symbol eines radikalisierten Islam, der sich gegen die christlich-abendländisch-humanistischen Werte der westlichen Zivilisation richtet. Eine offene Gesellschaft in einem freiheitlich-demokratischen Staatswesen und eine gelungene Integration vertragen sich nicht mit einer Vollverschleierung in der Öffentlichkeit“, so Schwarz abschließend.

FDP: Gesetzliche Regelung notwendig – Erlass nicht ausreichend

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes eingebracht. Hintergrund sind mögliche Probleme, die sich im Schulalltag aus der Vollverschleierung muslimischer Schülerinnen ergeben. Der schulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang Greilich  erklärte: „Wir möchten, dass jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft und religiösen Hintergrund bestmögliche Bildungschancen erhält. Dazu ist es notwendig, dass der Unterricht und das Schulleben optimal gestaltet werden. Hierfür sind direkte Kommunikation und Interaktion zentrale Elemente, die nicht gestört werden dürfen. Aus diesem Grund möchten wir rechtlich Klarheit schaffen und die Vollverschleierung untersagen. Hier ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Ein Erlass des Kultusministeriums reicht nicht aus, da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handele, der eines Gesetzes bedarf.“

„Die Erfahrungen aus Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, vor allem deren Reaktionen auf unsere Initiative, zeigen deutlich, dass ein Regelungsbedarf besteht. Mir wurde von mindestens einem Fall berichtet, in dem eine couragierte Schulleiterin – übrigens ohne Kenntnis der Rechtsauffassung des HKM – einer junge Frau, die vollverschleiert und mit schwarzen Handschuhen in der Schule erschien, offensichtlich nachdrücklich genug klarmachte, dass sie so nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das ist gut gegangen, weil die Schülerin klein beigab und sich insbesondere auch nicht rechtlich gegen das Vorgehen der Schulleiterin wehrte. Dies belegt, dass wir denen, die draußen in den Schulen den Kopf hinhalten, die Möglichkeit schaffen müssen, juristisch sauber und ohne Angriffsflächen ihren Job zu machen“, so Greilich. +++