Gemeinsame Wohnung: Verträge zusammenlegen lohnt sich

Mehr als 700 Euro Ersparnis möglich

Immobilien

Berlin. Wer mit seinem Partner zusammenzieht, profitiert von besseren Konditionen bei seinen Verträgen. Durch den gemeinsamen Haushalt sparen Verbraucher im Jahr mehr als 700 Euro – allein, wenn sie die wichtigsten Verträge zusammenlegen. Das zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals TopTarif (www.toptarif.de). Wer den Umzug außerdem nutzt, um alte Policen loszuwerden, kann die Ersparnis noch deutlich erhöhen.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammenlegen spart 100 Euro

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Wer allerdings in einem gemeinsamen Haushalt lebt, der kann sich eine Versicherung teilen. Paare können die jüngere Police auflösen – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Der bestehende Singletarif kann dann in einen Familientarif umgewandelt werden. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung: Ziehen zwei bereits versicherte Personen zusammen, kann die jüngere Police aufgelöst werden. Insgesamt spart ein Berliner Muster-Paar knapp 100 Euro im Jahr, wenn es Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammenlegt. Verbraucher sollten einen Umzug zudem nutzen, um Altverträge loszuwerden, denn zwischen der teuersten und günstigsten Hausratversicherung liegen bei einem Zwei-Personenhaushalt in Berlin 320 Euro.

Nach Umzug nur noch einen Strom- und Gasanbieter spart über 400 Euro

Auch bei Strom und Gas sparen Pärchen: Allein durch die gemeinsame Wohnung verringern sich die jährlichen Stromkosten bei einem Pärchen um 160 Euro und die Gaskosten um 250 Euro, wenn es aus einer durchschnittlichen Single-Wohnung in einen gemeinsamen Haushalt zieht. Paare sollten den Umzug aber auch nutzen, um aus ihrer teuren Grundversorgung zu kommen. Denn sonst zahlen sie bei Strom und Gas insgesamt über 800 Euro mehr im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Lücke von 67 Euro in der Haushaltskasse.

Kabel und DSL rechtzeitig kündigen spart über 200 Euro

Ein Umzug allein ist normalerweise noch kein Kündigungsgrund für den Kabel- oder DSL-Anschluss. Daher sollten Verbraucher unbedingt auf die Kündigungsfrist achten, die in der Regel drei Monate beträgt. Verpassen sie diese, müssen sie meist 12 weitere Monate zahlen und können höchstens auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Anders ist es, wenn der Kabel- oder DSL-Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder nicht dieselbe Leistung anbieten kann. Dann können Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Das Zusammenlegen des DSL- oder Kabelanschlusses lohnt sich. Paare sparen mit nur einem Anschluss etwa 200 Euro im Jahr.

Zur Modellrechnung

Das Muster-Pärchen lebt in Berlin, ist 30 Jahre alt und wohnte vorher in einer Single-Wohnung mit jeweils 69,6 Quadratmetern. Der neue Zwei-Personenhaushalt hat eine Größe von 97,4 Quadratmetern (Wohnungsgrößen laut Statistischem Bundesamt). Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Ein-Personenhaushaltes beläuft sich laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft auf 2050 Kilowattstunden, der eines Zwei-Personenhaushaltes auf 3440 Kilowattstunden. Der durchschnittliche Gasverbrauch beläuft sich im Bundesschnitt laut Techem-Studie auf 126,43 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Für das Muster-Pärchen ergibt sich also allein durch den Zusammenzug ein Sparpotenzial von 724 Euro. Für die Berechnungen der Verträge wurde ein Durchschnitt der jeweils fünf günstigsten Anbieter auf toptarif.de gewählt. +++ fuldainfo