Gemeinde Eichenzell hält eigene Straßenreinigungssatzung nicht ein

Schneebedeckte und eisglatte Gehwege rund um das Eichenzeller Schlösschen

Rund ums Rathaus

Eichenzell. In den amtlichen Nachrichten und der Homepage  der Gemeinde Eichenzell werden die Bürger der Großgemeinde Eichenzell regelmäßig über ihre Reinigungspflicht auf Gehwegen und öffentlichen Straßen informiert. Das Ordnungsamt der Gemeinde Eichenzell verweist bezüglich des Winterdienstes in der Großgemeinde Eichenzell, das aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eichenzell in der Fassung vom 14. Dezember 1989 die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich dazu verpflichtet sind, die öffentlichen Straßen zu reinigen, so ein Leser aus der Gemeinde Eichenzell in einer Mitteilung.

Zur Reinigungspflicht der Straße zählt vor allem auch der Winterdienst auf Gehwegen. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können durch die Gemeinde Eichenzell mit einer Geldstrafe nach §13 der Straßenreinigungssatzung belegt werden. Um dies zu vermeiden die Gemeinde die Bürgerschaft, ihrer Pflicht bezüglich der Straßenreinigung, hier speziell des Winterdienstes, regelmäßig nachzugehen. Nach der Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege und Überwege vor den Grundstücken so frei von Schnee geräumt werden, dass deren Nutzung nicht beeinträchtigt ist. Zu den Gehwegen zählt auch der Fußweg entlang eines Grundstückes. Bei bebauten Grundstücken ist ein 1,25 m breiter Zugang zum Grundstückseingang und zur Fahrbahn zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar zu zerkleinern und seitlich abzulagern. Die Abflussrinnen und Einläufe müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

Von der Gemeinde wird darauf verwiesen, das nach Schneefall unverzüglich in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr (gegebenenfalls mehrmals am Tag). Die Gemeinde Eichenzell selbst geht allerdings als schlechtes Vorbild voran. Am vergangenen Wochenende waren zur Nachmittagszeit (15 Uhr) die Gehwege rund um das Eichenzeller Rathaus und auch rund um die gemeindliche Kulturscheune mit Schnee bedeckt und die Gehwege waren spiegelglatt und stellten somit eine Gefahr für alle Fußgänger dar. Als Eichenzeller Bürger  machte ich  Bilder vor Ort und es bestand rund um das Rathaus extreme Rutschgefahr. Gerade an Sonntagen gehen viele Bürger bei ihrem Kirchgang entlang der Mauer rund um das Eichenzeller Schlösschen, wo die Gehwege nicht ordnungsgemäß geräumt waren. Es stellt sich daher die Frage, wie die Gemeinde Eichenzell ihre Bürger von einem ordnungsgemäßen Winterdienst überzeugen möchte, wenn sie selbst als schlechtes Vorbild vorangeht und sich nicht an die selbst formulierte Straßenreinigungssatzung hält. Nach der Gesetzeslage kann die Gemeinde Eichenzell dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Fußgänger auf den Gehwegen ausrutscht und sich verletzt. Bürgermeister Dieter Kolb sollte sich dieser Nachlässigkeit persönlich annehmen und dafür sorgen, dass sich die Gemeinde Eichenzell auch an sie Räumpflicht in den Wintermonaten hält. +++