Fuldaer Professor auf Lebenszeit zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt

Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Foto: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Der hessische Richterwahlausschuss stimmte am 22. November 2022 dem Vorschlag des Hessischen Ministeriums der Justiz zu, den Fuldaer Jura-Professor Dominik Skauradszun als Richter im zweiten Hauptamt zu ernennen. Justizminister Prof. Dr. Roman Posek ernannte daraufhin Prof. Skauradszun mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf Lebenszeit zum Richter am Oberlandesgericht (OLG). Die Vizepräsidentin des OLG Dr. Ruth Römer überreichte Prof. Skauradszun am 12. Dezember die Ernennungsurkunde. Am gleichen Tag legte er in öffentlicher Sitzung den Richtereid ab. Das Präsidium des OLG Frankfurt am Main wies Prof. Skauradszun dem 4. Zivilsenat zu. Dieser spezialisierte Senat entscheidet über insolvenzrechtliche Streitigkeiten, Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz sowie Streitigkeiten aus dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz.

In einzelnen Fällen können die Justizministerinnen nach einer entsprechenden Zustimmung durch den Richterwahlausschuss des jeweiligen Bundeslandes Professorinnen der Rechte im zweiten Haupt- oder Nebenamt zu Richterinnen ernennen. Die Tätigkeit in Lehre, Forschung und Selbstverwaltung bleibt davon unberührt. Als Richterinnen im zweiten Amt haben die Mitglieder des Spruchkörpers die gleiche Stellung wie Richter*innen in Vollzeit. Die Oberlandesgerichte bilden die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes. Als Berufungsgericht stellt das OLG zugleich die letzte Instanz dar, die sowohl Rechts- als auch Tatsacheninstanz ist. In den meisten Fällen entscheiden die Oberlandesgerichte einen Rechtsstreit abschließend. In wenigen Fällen lassen die Oberlandesgerichte Revisionen zum Bundesgerichtshof zu. „Die Lehrveranstaltungen unseres Kollegen zum Prozess- und Insolvenzrecht werden künftig noch mehr praktische Einblicke ermöglichen, was den Studierenden zugute kommen wird!“, so der Präsident der Hochschule Prof. Dr. Karim Khakzar. „Es freut uns sehr, dass Kollege Skauradszun seine Erfahrungen aus der Forschung nun umgekehrt in die Fallarbeit im Senat einbringen kann“, fügt der Dekan des Fachbereichs Wirtschaft Prof. Dr. Tobias Knedlik hinzu.

Dominik Skauradszun (41) ist seit 2014 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Unternehmensrecht. Er legte die Erste juristische Staatsprüfung in Tübingen, die Zweite juristische Staatsprüfung vor dem OLG Stuttgart ab. Er verfügt ferner über einen postgradualen Master of Laws im Unternehmenssteuerrecht von der Universität des Saarlandes. An der Universität Tübingen wurde er mit einer zivilverfahrensrechtlichen Arbeit promoviert. Mit einer Arbeit zur Beschlusslehre habilitierte er sich an der Universität Bielefeld. Prof. Skauradszun verfügt über eine Venia Legendi für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Dominik Skauradszun veröffentlichte über 130 Schriften, darunter 70 Werke zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Er wurde 2020 an der Nottingham Law School zum Visiting Professor für Insolvenzrecht bestellt, mehrfach von Bundesministerien und Aufsichtsbehörden als Experte gehört und erstellte Rechtsgutachten zu insolvenz- und aufsichtsrechtlichen Verfahren. +++ pm

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