Fracking-Klage gegen das Land Hessen zurückgenommen

Wiesbaden. Die Rücknahme der Klage durch die BNK-Deutschland GmbH hat Umweltministerin Priska Hinz ausdrücklich begrüßt: „Damit ist der im vergangenen Jahr vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ablehnungsbescheid gegen die beantragte Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellem Schiefergas in Nordhessen bestandskräftig worden. Das ist eine für Nordhessen sehr positive Entwicklung, weil die BNK-Deutschland GmbH keine bergrechtliche Konzession hat, um geologische Erkundungen, Tiefenbohrungen und vor allem Fracking zu betreiben. Dieser Ausgang hat aber auch eine Signalwirkung für andere Unternehmen, die mit dem Gedanken, spielen in Hessen Fracking zu betreiben. Kurz gesagt: Für Fracking wird es in Hessen keine behördliche Genehmigung geben!“

Die Rücknahme der Klage wurde in einem außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, und der BNK-Deutschland GmbH, vertreten durch die CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten, erreicht. Angesichts der zu erwartenden langen Verfahrensdauer hatten sich beide Parteien darauf verständigt, das Verfahren unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtspositionen einvernehmlich zu beenden. „Über den Vergleich haben wir kurzfristig die notwendige Rechtssicherheit herstellen können. Wir haben damit sehr viel Zeit und wohl auch Geld gespart“, erläuterte Ministerin Hinz ihre Beweggründe, einem außergerichtlichen Vergleich zuzustimmen.

Auch wenn jetzt ein Etappensieg erzielt wurde, gibt es noch immer keine hinreichende und allgemein gültige Rechtsgrundlage, um Fracking dauerhaft auszuschließen. Daher hat Hessen zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag im Bundesrat gestellt, wonach ein Verbotstatbestand für das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen gesetzlich festgeschrieben werden muss. „Erst wenn die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrates in Sachen Fracking folgt, können wir mit Bestimmtheit sagen, dass wir in Hessen zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle Fracking werden erlauben müssen. Die Bedenken hinsichtlich der möglichen Gefährdung von Mensch und Umwelt bei dieser Technologie stehen in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen und energiepolitischen Gewinnen. Wichtiger ist es glaubhaft und effektiv an der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu arbeiten“, machte Priska Hinz deutlich.

Anfang 2012 hatte das Unternehmen BNK-Deutschland GmbH beim RP Darmstadt eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen in Nordhessen beantragt. Dieser Antrag wurde nach einer gründlichen Prüfung von der Bergbehörde abgelehnt. Als Gründe hierfür wurden naturschutzfachliche Bedenken und eine mögliche Beeinträchtigung und Verunreinigung des Grundwassers angegeben. Zusätzlich wurden die Risiken und die möglichen Langzeitfolgen der Fördermethode des Frackings als nicht abschätzbar befunden. Daher wurde die Erlaubnis versagt, weil überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung ausgeschlossen haben. Gegen die Ablehnung der Aufsuchungsgenehmigung hatte das Unternehmen BNK im Sommer vergangenen Jahres Klage erhoben. +++ fuldainfo