FDP Hessen unterstützt Vorschlag zur Sonntagsöffnung

Kritik kommt von Verdi

Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag begrüßen den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers, in diesem Jahr in der Vorweihnachtszeit Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zuzulassen. „Normalerweise sollten Geschäfte an den Adventssonntagen geschlossen bleiben. In diesem Jahr halten wir eine Öffnung aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Krise jedoch für vertretbar und sinnvoll, schließlich ist das eine Ausnahmesituation“, erklärt Dr. Stefan Naas, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion.

„An den Adventssamstagen sind die Geschäfte, Einkaufszentren und Fußgängerzonen üblicherweise sehr voll. Wenn die Läden auch an Sonntagnachmittagen öffnen dürfen, hilft das, die Kundenströme zu entzerren. Das dient nicht zuletzt dem Einhalten der gebotenen Abstände. Daher fordern wir von der Landesregierung, dass sie anderen Bundesländern folgt und die Voraussetzungen schafft, damit der Handel an den Adventssonntagen öffnen kann.“ Naas erinnert daran, dass zu Beginn der Corona-Pandemie in Hessen eine Sonntagsöffnung auch ohne Veranstaltung als Anlassbezug gestattet war. Er ergänzt: „Das war sinnvoll. Denn auch dem von der Krise betroffenen Innenstadt-Einzelhandel wäre mit der Möglichkeit der Sonntagsöffnung im Advent geholfen.“

Kritik kommt von Verdi

„Die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie scheint erneut für einen Versuch herhalten zu müssen, verkaufsoffene Sonntage zu ‚etablieren‘“, erklärt Bernhard Schiederig Fachbereichsleiter Handel der Verdi in Hessen und Aktiver in der „Allianz für den freien Sonntag“: „Wie auf Bestellung greifen FDP und Handelsverband den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers auf, um eine generelle Ladenöffnung an den vorweihnachtlichen Adventssonntagen zu erreichen.“ Beide hessischen Initiatoren geben vor, die „unter der Woche“ sich ergebenden Kundenströme „entzerren“ zu wollen, wodurch auch die Corona-Beschränkungen besser einzuhalten seien.

„Die derzeit spürbare Flaute im innerstädtischen Einzelhandel ist nicht bloß der Angst, sondern auch der aufgrund von Kurzarbeit fehlenden sowie durch die aktuelle Unsicherheit nicht ‚mobilisierungsfähigen‘ Kaufkraft geschuldet“, so Bernhard Schiederig weiter: „Doch Angst lässt sich nicht entzerren, und eine Steigerung des Konsums kann nur durch Erhöhung der Einkommen der abhängig Beschäftigten erzielt werden. Von einer solchen Einsicht scheinen die privaten und öffentlichen Arbeitgeber weit entfernt zu sein. Selbst im ‚Land der erweiterten Möglichkeiten‘, in Nordrhein-Westfalen, wurde jüngst gerichtlich bestätigt, dass verkaufsoffene Sonntage auch in Corona-Zeiten nicht voraussetzungslos veranstaltet werden dürfen.“

Der Verdi-Vertreter verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 1. Oktober 2020 (Az.: 4 B 1444/20.NE). Die Richter entschieden nicht nur gegen drei in Gütersloh bis Dezember dieses Jahres geplante sonntägliche Ladenöffnungen, sondern äußerten auch „erhebliche Zweifel an der Gültigkeit“ der am 30. September „ergangenen Neuregelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzerordnung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit“. Sie begründeten diese Vorbe-halte mit „der begrenzten Reichweite der infektionsschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage und der unmissverständlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer alle Adventssonntage erfassenden Freigaberege-lung“. Bernhard Schiederig: „Das müsste doch auch freie Demokraten und Wirtschaftsliberale ein wenig nachdenklich machen, wenn schon nicht überzeugen.“ +++ nh/pm