EU moniert zu scharfe Datenschutz-Vorgaben für deutsche Firmen

DSGVO

Dass Deutschland beim Datenschutz mit schärferen Regeln teilweise vom EU-Standard abweicht, stößt auf Kritik der EU-Kommission. Konkret geht es um die Pflicht für Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen: In einer „Bestandsaufnahme“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für das EU-Parlament und den EU-Rat, über die das „Handelsblatt“ berichtet, konstatiert die Kommission, dass die Mitgliedstaaten in „einigen Fällen“ Öffnungsklauseln genutzt und damit zusätzlich zu der Verordnung Regelungen eingeführt hätten, „was zu einer Fragmentierung führt und unnötige Belastungen zur Folge hat“.

Explizit nennt die Kommission in ihrem Papier „die Verpflichtung nach deutschem Recht, einen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen zu benennen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen und permanent an der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind“. Der Bundestag hatte diese Vorgabe kurz vor der Sommerpause mit dem sogenannten zweiten Datenschutzanpassungsgesetz beschlossen. Vorher galt für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten die Schwelle von zehn Mitarbeitern, die tatsächlich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Die DSGVO sieht zwar auch eine Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte vor, allerdings ohne diese an eine konkrete Mitarbeiterzahl zu knüpfen.

Entscheidend ist vielmehr, ob ein Unternehmen in seiner Kerntätigkeit mit Datenverarbeitung zu tun hat oder mit sensiblen Daten arbeitet. Als Konsequenz fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) nun, die deutsche Regelung zu kippen. Sie sei „überflüssig, mittelstands- und ehrenamtsfeindlich“, sagte MIT-Bundeschef Carsten Linnemann dem Blatt. Es mache keinen Sinn, dass auch Betriebe, deren Kerngeschäft gar nicht die Datenverarbeitung sei, einen teuren Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. „Aus meiner Sicht sollten wir die deutsche Sondervorschrift ganz abschaffen oder wenigstens die Grenze deutlich auf 50 Mitarbeiter anheben.“ +++


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1 Kommentar

  1. Großes Thema: Datenschutzbeauftragte.
    Sollte Weltweit angegangen werden.
    Sonderbearbeitungs Gruppe in Europa und Welt.Mit weiterführenden Rechten gegenüber Ignoranten Staaten.
    War ich noch vor einigen Jahren der Meihnung “ das Internet www. ist die “ beste Erfindung seit Menschengedenken, denke ich jetzt ein wenig anders.
    Durch die Neuen Logoritmen, ist es mind. möglich jeden Baum in der Welt eine eigene Internet Adr.zu verpassen.
    Datenschutz sicherlich wichtig und richtig.
    Am besten die Leute die solch eine Aufgabe beherschen und Konsequenzen veranlassen können, unerreichbar unterbringen.Nach dem „Motto Schiedsi wir wissen wo dein Auto steht. Manche Städte rufen schon, Leute wir wollen unsere Stadt bitte zurück.
    Wenn Unternehmen oder Private Verkaufsverhandlung und Verbindungen anstreben, und diese Ständig ausgeforscht werden können, bedeutet dieser Umstand oft einen enormen Wirtschaftlichen Verlust und Schaden.
    Dann gibt’s dann noch die anderen, ständig beleidigt, nicht ernst genommen, immer Gepudert werden wollen u.s.w.
    Bis 2045 behaupten diese Internetaktivisten, jegliche Kryptische Mentalen und Organ Verbindungen in pc Systemen erfast zu haben, und Anwendbar zu machen.Keiner kann Gott sein.Eine große Gefahr für unsere Generationen.
    Jetzt schon ist Kontaktlos großer Schaden an Organismen auslösbar und entstehen.

    Nur mal ein paar Gedanken.
    Feines Wochenende.

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