Im Prozess um die Entführung des Sohnes des Unternehmers Reinhold Würth ist der Angeklagte freigesprochen worden. Es sei nicht erwiesen, dass der 48-Jährige an der Tat beteiligt war, urteilte das Landgericht Gießen am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen erpresserischen Menschenraubes dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der damals 50-jährige Sohn von Würth war im Juni 2015 aus einer integrativen Einrichtung entführt worden. Die Täter hatten ein Lösegeld in Höhe von drei Millionen Euro verlangt – die Geldübergabe scheiterte allerdings. Das Opfer wurde später unverletzt von den Geiselnehmern freigelassen. +++