Entführungsfall Würth: Angeklagter freigesprochen

Das Opfer wurde später unverletzt von den Geiselnehmern freigelassen

Im Prozess um die Entführung des Sohnes des Unternehmers Reinhold Würth ist der Angeklagte freigesprochen worden. Es sei nicht erwiesen, dass der 48-Jährige an der Tat beteiligt war, urteilte das Landgericht Gießen am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen erpresserischen Menschenraubes dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der damals 50-jährige Sohn von Würth war im Juni 2015 aus einer integrativen Einrichtung entführt worden. Die Täter hatten ein Lösegeld in Höhe von drei Millionen Euro verlangt – die Geldübergabe scheiterte allerdings. Das Opfer wurde später unverletzt von den Geiselnehmern freigelassen. +++