Die LINKE.Offene Liste: Liquidität des Klinikums sicherstellen

Formelle Fehler sollten vermieden werden

„Die Fraktion Die LINKE.Offene Liste wird der Gewährung eines Kreisdarlehens in Höhe von 10 Millionen Euro für das Klinikum Fulda zur Abfederung der finanziellen Engpässe im Zusammenhang mit den Maßnahmen und Verordnungen zur Eindämmung und Bewältigung der CORONA-Pandemie vollinhaltlich mittragen“, so Fraktionsvorsitzender Michael Wahl in einer Mitteilung und betont, dass eine entsprechenden Beschlussvorlage im Kreistag noch vor Ostern auf rechtlich sicheren Füßen beraten und verabschiedet werden kann und nach der Geschäftsordnung als dem einzig legalen Gremium bei verkürzter Ladungsfrist auch möglich ist.

Wahl und Möller führen weiter aus, dass die Fraktion zur Klärung aller rechtlich notwendigen Schritte am 27. März in einen Antrag auf umgehende Einberufung des Ältestenrates als dem einzig legitimen Gremium gestellt hat. Bei dem tags zuvor erfolgten Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit dem Landrat ergab sich die Notwendigkeit auf Durchführung einer Sitzung, insbesondere im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Gewährung eines Darlehns für das Klinikum Fulda, so Wahl und Möller zur Begründung. Weiter weisen Wahl und Möller darauf hin, dass allein deshalb schon eine Ältestenratssitzung einzuberufen ist, weil die am 24.03. beschlossenen Änderungen des Landtages, zur Arbeit der Kommunalparlamente, in unserem Fall derzeit nicht anwendbar sind.

Es sollte alles unternommen werden das schnellst möglich die Liquidität des Krankenhauses sichergestellt ist. Formelle Fehler wie in der Stadt Fulda, hier müssen die Beschlüsse in einer nochmaligen Sitzung erneut gefasst werden, sollten vermieden werden. Der Kreistag könnte bereits in der nächsten Woche beschließen. Die von Herrn Landrat Woide für notwendig befundene Beschlussfassung noch vor Ostern im Haupt- und Finanzausschuss ist nach Geschäftsordnung rechtlich nicht zulässig. Eine eilbedürftige Beschlussfassung und eine damit verbundene verkürzte Einladungsfrist ist nach § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung allein für den Kreistag vorgesehen, stellten Wahl und Möller noch einmal besonders heraus.