Die Hessische Landesregierung reagiert auf den anhaltenden Druck von Wirtschaftsverbänden und kündigt eine weitreichende Entlastung für Unternehmen an, die im Zuge des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe mit Rückforderungen konfrontiert sind. Nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sollen rund 66.400 Fälle von den neuen Regelungen profitieren. Insgesamt gehe es um eine Entlastung von etwa 66 Millionen Euro.
Auslöser der Debatte waren Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel, das im Sommer 2025 zahlreiche Restaurants, Hotels und weitere Betriebe zur Überprüfung der gewährten Corona-Soforthilfen aufgefordert hatte. Viele Unternehmen reagierten mit Sorge auf mögliche Rückzahlungen und warnten vor wirtschaftlichen Belastungen bis hin zu Existenzängsten.
Vor allem der DEHOGA Hessen sowie Verbände aus Handel, Handwerk und Dienstleistungsbranchen hatten daraufhin eine praktikable und rechtssichere Lösung gefordert. In Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wurden die Rückzahlungsaufforderungen zunächst ausgesetzt.
Nun legt das Land mehrere Erleichterungen vor. In rund 62.000 noch offenen Fällen sollen verfügbare betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr fördermindernd angerechnet werden. Außerdem werden im Förderzeitraum tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen künftig als förderfähige Ausgaben anerkannt. Auch bei Überschneidungen zwischen Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I soll die Rückzahlungspflicht reduziert werden. Davon betroffen sind nach Angaben des Ministeriums rund 3.262 Fälle.
Darüber hinaus sollen die neuen Regelungen auch in etwa 1.100 laufenden Klageverfahren berücksichtigt werden. Geplant sind dabei einvernehmliche Einigungen. Für besondere Härtefälle sieht das Land zudem Teil-Erlasse und Erstattungen vor.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori erklärte, die neuen Regelungen würden die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen während der Pandemie präziser erfassen. „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist“, sagte der Minister. Zugleich betonte er, dass Unternehmen, die Hilfen ohne Grundlage oder wider besseren Wissens beantragt hätten, weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet blieben.
Nach Angaben des Ministeriums beteiligt sich der Bund mit rund 37 Millionen Euro an der Entlastung. Das Land Hessen trägt etwa 20 Millionen Euro. Die Umsetzung soll über das Regierungspräsidium Kassel erfolgen, das die betroffenen Unternehmen informieren wird.
Auch aus der Branche kommt Zustimmung. Robert Mangold sprach von einem wichtigen Signal für die hessischen Betriebe. Die Entscheidungen sorgten für mehr Planungssicherheit und stärkten die wirtschaftliche Stabilität vieler Unternehmen im Gastgewerbe. +++

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