Am Ende dieser langen Sitzung stand ein Beschluss, der Klarheit schaffen sollte – und stattdessen neue Fragen aufwarf. Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung entschied, die Briefwahl zum Ausländerbeirat zu wiederholen. Doch je länger die Debatte dauerte, desto deutlicher wurde, dass es längst nicht mehr nur um eine kommunale Wahlprüfung ging. Verhandelt wurde an diesem Abend auch die Frage, wie weit politisches Misstrauen reichen darf, bevor daraus institutionelle Konsequenzen gezogen werden.
Auslöser waren die Ergebnisse des Wahlprüfungsausschusses, der sich in zwei Sitzungen mit möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Ausländerbeiratswahl beschäftigt hatte. Ausschussvorsitzender Hans-Dieter Alt (CDU) verwies auf erhebliche Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen einer kandidierenden Gruppierung. Während diese bei der Urnenwahl 25,96 Prozent erreicht hatte, lag ihr Ergebnis bei der Briefwahl bei 83 Prozent. Teilweise betrug die Differenz 57 Prozentpunkte. Hinzu kam ein anonymes Schreiben, das der Ausschuss zwar berücksichtigte, wegen seiner fehlenden Nachprüfbarkeit aber nicht als belastbaren Beweis einstufte.
Genau an dieser Stelle begann der politische Konflikt. Denn obwohl der Ausschuss keine eindeutig nachweisbaren Manipulationen feststellen konnte und selbst einräumte, dass es keine klar definierte Schwelle für die Feststellung einer Unregelmäßigkeit gebe, empfahl die Mehrheit dennoch die Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat. Die Entscheidung beruhte damit weniger auf einem juristisch zweifelsfreien Nachweis als auf einer politischen Bewertung der Gesamtsituation.
Die AfD-Fraktion griff diesen Punkt sofort auf. Frank Schüßler und Pierre Lamely argumentierten, mögliche Manipulationen könnten sich nicht ausschließlich auf den Ausländerbeirat beschränkt haben, wenn parallel am selben Tag auch die Stadtverordnetenversammlung gewählt worden sei. Schüßler verwies dabei auf äußerst knappe Ergebnisse einzelner Kandidaten. Zwischen der letzten gewählten CDU-Bewerberin und einer nicht berücksichtigten Kandidatin hätten lediglich vier Stimmen gelegen. Wer unter diesen Umständen behaupte, mögliche Unregelmäßigkeiten hätten keine Auswirkungen auf andere Wahlen gehabt, ignoriere die politische Logik des Vorgangs.
Die AfD beantragte deshalb, auch die Briefwahl zur Stadtverordnetenversammlung überprüfen und gegebenenfalls wiederholen zu lassen. Die Mehrheit lehnte das ab. Für diese Wahl gebe es keine vergleichbaren Auffälligkeiten, erklärte Alt. Zudem habe die Stadtverordnetenversammlung bereits im April die Ordnungsmäßigkeit der Wahl festgestellt.
Auffällig war allerdings, dass die Debatte keineswegs strikt entlang der üblichen Mehrheitsverhältnisse verlief. Dr. Tatevik Mamajanyan von der FGG sprach in ihrem Redebeitrag ausführlich über den Umgang mit Verdachtsmomenten und politischen Konflikten. Demokratie, sagte sie, zeige sich nicht nur im Konsens, sondern auch darin, wie eine Gesellschaft mit Unsicherheit umgehe, ohne rechtsstaatliche Prinzipien aufzugeben oder Menschen vorschnell öffentlich unter Generalverdacht zu stellen. Gleichzeitig erklärte sie aber ebenso deutlich, dass ein tatsächlicher Wahlbetrug denklogisch alle am selben Tag abgehaltenen Wahlen betreffen müsse. Am Ende stimmte sie als einziges Mitglied ihrer Zählgemeinschaft gegen die Beschlussempfehlung.
Damit wurden die Spannungen innerhalb der von CDU, Grünen und FDP/FW/FGG getragenen Mehrheit sichtbar. Schon bei früheren Entscheidungen hatte es Unstimmigkeiten gegeben, etwa bei der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher und des ehrenamtlichen Magistrats. Damals hatte die AfD argumentiert, CDU, Grüne und FDP/FW/FGG hätten faktisch wie eine Koalition gehandelt, obwohl formal keine bestehe. Patricia Fehrmann (CDU) widersprach und erklärte, gemeinsame Wahlvorschläge seien rechtlich zulässig. Die Mehrheit folgte dieser Sichtweise.
In der aktuellen Sitzung verschärfte sich der Ton dennoch spürbar. Während ihrer Rede musste Mamajanyan die CDU-Fraktion auffordern, ihr zuzuhören, nachdem sie selbst den anderen Beiträgen aufmerksam gefolgt sei. Kurz darauf erklärte Hans-Dieter Alt, „dieses Haus“ brauche keine Belehrungen. Der Satz wirkte wie ein kleiner Moment der Entgleisung in einer Debatte, die ohnehin längst nicht mehr nur juristisch geführt wurde. Denn gerade Wahlprüfungen leben von dem Anspruch, Distanz und Sachlichkeit zu wahren. Wenn persönliche Gereiztheit sichtbar wird, verschiebt sich die Diskussion fast zwangsläufig weg von der Beweisfrage hin zur politischen Kultur eines Parlaments.
Interessant war dabei, dass ausgerechnet die SPD die deutlichste juristische Gegenposition zur Wahlwiederholung formulierte. Dr. iur. Szymon Mazur argumentierte, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilwiederholung seien nicht erfüllt. Das Kommunalwahlgesetz verlange konkrete Unregelmäßigkeiten mit möglichem Einfluss auf die Sitzverteilung, nicht bloße Verdachtsmomente oder statistische Auffälligkeiten. Die vorhandenen Indizien seien ernst zu nehmen, reichten aber nicht aus, um Manipulationen zweifelsfrei nachzuweisen. Zweifel müssten zugunsten der Rechtmäßigkeit einer Wahl ausgelegt werden. Die Stadtverordnetenversammlung treffe deshalb keine politische, sondern eine rechtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung.
Gerade darin lag die eigentliche Widersprüchlichkeit des Abends. Einerseits verwiesen mehrere Redner auf hohe rechtsstaatliche Hürden und die Gefahr vorschneller politischer Urteile. Andererseits beschloss dieselbe Mehrheit am Ende die Wiederholung der Briefwahl zum Ausländerbeirat – obwohl ein eindeutiger Nachweis von Wahlmanipulationen gerade nicht vorlag. Warum diese politische Gesamtwürdigung nur für den Ausländerbeirat gelten soll, blieb unbeantwortet.
Mit dem Beschluss beginnt nun allerdings erst das eigentliche Verfahren. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung wird den betroffenen Mandatsträgern der ISL in den kommenden Tagen zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine einmonatige Frist, innerhalb derer Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel erhoben werden kann. Erst wenn keine Klage eingeht und auch die Aufsichtsbehörden keine Einwände erheben, wird der Beschluss rechtskräftig.
Danach müsste die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich einen Termin für die Wiederholung der Briefwahl festlegen. Die Wahl selbst muss innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Die betroffenen Briefwähler in den entsprechenden Bezirken würden anschließend erneut von der Stadt informiert und mit neuen Briefwahlunterlagen versorgt.
Kurz vor 23 Uhr endete die Sitzung. Der politische Konflikt dagegen dürfte Fulda noch länger beschäftigen. Denn unabhängig davon, wie ein Gericht die Vorgänge möglicherweise bewertet, bleibt eine Frage im Raum, die an diesem Abend immer wieder aufschien: Ob politische Institutionen Vertrauen eher dadurch sichern, dass sie konsequent handeln – oder dadurch, dass sie ihre Maßstäbe erkennbar für alle gleich anlegen. +++
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Teilweise entsteht inzwischen der Eindruck, dass kritische Berichterstattung kaum noch erwünscht ist und stattdessen vor allem Medien eingebunden werden, die das gewünschte Bild nach außen tragen. Gerade rund um den Hessentag wirkt vieles wie Dauer-PR statt offener Diskussion. Kritische Fragen zu Kosten, Prioritäten oder Entscheidungen gehen dabei oft unter.
Dabei braucht eine demokratische Stadt keine Hochglanzfassade, sondern Transparenz, ehrliche Debatten und auch unbequeme Fragen. Genau deshalb sollten die Bürger in Fulda und Osthessen genauer hinschauen und sich fragen, was hinter manchen Entscheidungen eigentlich steckt – und wer am Ende wirklich davon profitiert.
Ich verstehe die Politik in Fulda langsam nicht mehr.
Da wird eine Wahl wiederholt, obwohl es keine klaren Beweise für Manipulation gibt – aber neue Kosten entstehen natürlich trotzdem. Neue Wahlunterlagen, neue Organisation, möglicher Gerichtsstreit, zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Und wer bezahlt das alles? Natürlich wir Bürger mit unseren Steuern.
Die Politiker produzieren jetzt lieber neue Diskussionen, neues Misstrauen und vor allem neue Steuerverschwendung.
Ganz ehrlich:
Für eine Stadt, die ständig sparen muss, ist das schon eine bemerkenswerte Prioritätensetzung.
Seit geraumer Zeit wird in der Region immer wieder darüber gesprochen, warum die FZ und fdi nicht deutlich enger zusammenarbeiten. Die Frage kommt nicht aus den Redaktionen selbst, sondern aus der Beobachtung vieler Leser heraus. Denn beide Medien stehen seit Jahren für journalistische Berichterstattung aus Osthessen und darüber hinaus, beide erreichen Menschen vor Ort – und beide verfügen über unterschiedliche Stärken, die sich durchaus sinnvoll ergänzen könnten. Mich jedenfalls würde es freuen.
Seit längerer Zeit stellt sich für manche Beobachter in der Region die Frage, weshalb die FZ und fdi nicht deutlich enger zusammenarbeiten. Beide stehen für journalistische Berichterstattung aus Osthessen und darüber hinaus, beide erreichen Menschen vor Ort – und beide könnten sich in vielen Bereichen sinnvoll ergänzen.
Denn regionale Medien stehen heute vor ähnlichen Herausforderungen. Während bei Blaulichtlagen Schnelligkeit weiterhin eine wichtige Rolle spielt, geht es in vielen anderen Bereichen längst stärker um Einordnung, Verlässlichkeit und regionale Nähe. Viele Leserinnen und Leser wünschen sich keine Flut austauschbarer Meldungen, sondern gut aufbereitete Informationen mit Bezug zur Region und den Menschen vor Ort.
Gerade deshalb erscheint für manche eine engere Zusammenarbeit naheliegend. Statt nebeneinander zu arbeiten, könnten gemeinsame Stärken gebündelt und regionale Themen noch sichtbarer gemacht werden. Viele Beobachter würden es begrüßen, wenn dabei weniger das Konkurrenzdenken und mehr der gemeinsame Blick auf starken Regionaljournalismus im Mittelpunkt stehen würde.