CC Bäuml – Landrat und Dezernent weisen Vorwurf der Schlitzer CDU zurück

Schlitz. Während eines Besuchs der Schlitzer CDU bei Firma CC Bäuml auf dem neuen Betriebsgelände in Rimbach wurden massive Vorwürfe gegen das Kreisbauamt geäußert: Es werfe dem expandierenden Schlitzer Unternehmen immer wieder neue Knüppel zwischen die Beine und wolle keine Baugenehmigung erteilen, hieß es in einem Zeitungsartikel. “Diese Vorwürfe können wir so nicht stehen lassen.

Das Kreisbauamt hat stillschweigend geduldet, dass die Firma Bäuml die Fläche eingerichtet und genutzt hat bevor der Bauantrag überhaupt eingereicht wurde”, so Landrat Görig und Baudezernent Geißel. Die Vorgeschichte zeige im Gegenteil, dass schon längst die Stadt Schlitz am Zuge gewesen sei “ihre Hausaufgaben zu machen” und für den Standort ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Schon vor mehr als sieben Jahren hatte die Kreisverwaltung die bauaufsichtliche Genehmigung für Lagergebäude auf einer geteerten, bereits versiegelten Freifläche erteilt – allerdings schon damals im Hinblick und Vertrauen auf die Zusage der Stadt Schlitz, zeitnah den Flächennutzungsplan anzupassen. “Das ist jetzt viele Jahre her, passiert ist bis heute nichts”, stellt Baudezernent Heinz Geißel fest.

An besagtem außenliegenden Standort in Schlitz-Rimbach sind bauplanungsrechtlich keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ist daher baurechtlich unabdingbar und auch alternativlos. Schon mit Magistratsbeschluss vom 02.07.2014 hat sich die Stadt Schlitz für die Durchführung ausgesprochen. “Nun ist der Presse zu entnehmen, dass erst für den 01.06.2015 ein Aufstellungsbeschluss vorgesehen ist”, wundert sich der Kreisbaudezernent. “Auch für die Schlitzer CDU dürfte eine Bedenkzeit von über 10 Monaten für einen solch wichtigen Beschluss doch unangemessen lang sein.”

Seit mehreren Monaten mahnt die Kreisverwaltung die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Schlitz an, um den dort angesiedelten Betrieben dauerhaft Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. “Die Erforderlichkeit der Bauleitplanung ist hinreichend bekannt und für die Sicherung von Investitionen für die Unternehmen unabdingbar”, unterstreicht Landrat Görig. “Von daher schadet der Vorwurf, dass mit geregelter Bauleitplanung Zeit und Geld verschwendet werde, letztendlich den Unternehmen.” +++ fuldainfo