Bundesweiter Protest-Aktionstag gegen geplante Stromtrassen

Alle geplanten Stromtrassen sind betroffen

Protestaktionen in Zeiten der Corona-Pandemie sind schwierig, dennoch möglich – und notwendig. An zahlreichen Orten entlang der geplanten Stromtrassen Juraleitung, Südlink, Südostlink, Ostbayernring und Ultranet werden die Trassengegner am nächsten Sonntag alternative Aktionen unter Einhaltung aller Krisenvorschriften starten, um gegen die Beschleunigung von Planungsverfahren durch rechtswidriges Unterhöhlen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Netzausbau zu protestieren, denn: Überdimensionierter Netzausbau ist keine Energiewende! Die Krisensituation darf von der Politik nicht zur Einschränkung demokratischer Grundrechte ausgenutzt werden.

Widerrechtliche Ausschaltung der Öffentlichkeit

Unter dem Vorwand, dass Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sei zur Aufrechterhaltung von ordnungsgemäßen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Vorhaben wie die Planung von Stromtrassen nötig, werden neben rechtsstaatlichen Grundsätzen lang erkämpfte Bürgerrechte eliminiert. Dieses verfassungswidrige Handeln gefährdet zunehmend den gesellschaftlichen Frieden. „Man schafft hier bewusst ein rechtlich fragwürdiges Gesetz mit dem Ziel, Verfahrensvorschriften auszuhebeln und nutzt die Krisenzeit, um in der Öffentlichkeit umstrittene Projekte voranzutreiben. Sogar der Rechtsschutz gegen dieses rechtswidrige Handeln soll ausgeschaltet werden“, ist Rechtsanwalt Baumann aus Würzburg, der viele Trassengegner-Bürgerinitiativen rechtlich vertritt, überzeugt. Das PlanSiG soll Anwendung für alle Verfahren – auch für laufende Netzausbauverfahren – finden, die immerhin durch 22 (!) bestehende Gesetze geregelt sind. Wichtig zu wissen: Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. Die Öffentlichkeit und Umweltverbände werden dabei in ihrer prüfenden Funktion ausgeschaltet. Die übereilte Verabschiedung eines dermaßen in Bürgerrechte einschneidenden Gesetzes führt zu einem berechtigten Aufschrei in der Bevölkerung. Die willkürliche Festlegung eines vorläufigen Untersuchungsrahmens zur Trassenführung, der Verzicht auf umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen bis hin zur Abschaffung von Klagemöglichkeiten sind gesetzeswidrige Maßnahmen, die die Rechtmäßigkeit des PlanSiG infrage stellen.

Planungssicherheit für Stromtrassen, aber nicht für Erneuerbare Energien?

Das bundesweite Aktionsbündnis der Trassengegner fordert ein Umdenken für den dringend notwendigen Klimaschutz. Bündnis-Sprecherin Dörte Hamann: „Es ist heuchlerisch, dass die Bundesregierung einerseits den PV-Deckel aufrecht erhält, die Windkraft ausbremst und damit bewusst für maximale Planungsunsicherheit beim dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien sorgt. Gleichzeitig wird das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet, um den Netzausbau für den europäischen Stromhandel mit Kohle- und Atomstrom und für den Profit der Großkonzerne ungebremst voranzutreiben. Damit wird offensichtlich, dass es das Ziel der Bundesregierung ist, die Energiewende zu verhindern. Ganz klar ist, die Übertragungsnetzbetreiber sehen durch den Bürgerprotest ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Für die Stromkunden dagegen entwickelt sich diese fehlgeleitete Fokussierung auf immer mehr Trassen zunehmend zu einer Stromkostenfalle. Dass sich die Bundesregierung in Zeiten von Corona nicht scheut, rechtswidrige Mittel für die Durchsetzung von Konzerninteressen einzusetzen, um Bürgerinnen und Bürger mundtot zu machen, werden wir Trassengegner nicht akzeptieren. Wir protestieren auf das Schärfste gegen dieses Vorgehen!“ Ein vorrangig verbrauchsnaher und regionaler Ausbau von erneuerbaren Energien kann auch in Krisenzeiten die sichere Energieversorgung gewährleisten und ist zusätzlich, um ein Vielfaches kostengünstiger und sogar schneller zu realisieren. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig nationale Sicherungsmaßnahmen für systemrelevante Bereiche sind.

Alle geplanten Stromtrassen sind betroffen

Die Ablehnung der Bundesnetzagentur, die Planungen bei Netzausbau-Projekten wie Südlink, Südostlink, Ostbayernring, Ultranet und Juraleitung auszusetzen, ist inakzeptabel. Ein rechtlich einwandfreies Verfahren ist in Zeiten der Corona-Krise nicht möglich. „Es geht hier erkennbar nicht um Recht, sondern um das simple Ausüben von Macht. Genehmigungsverfahren für umstrittene Großprojekte, in denen öffentliche Antragskonferenzen und Erörterungstermine stattfinden, müssen jetzt ausgesetzt werden“, ist die einhellige Meinung der Vertreter der bundesweiten Bürgerinitiativen.

Protest in Zeiten von Corona muss sich an besondere Regeln halten

Demokratische Grundwerte muss man auch in Corona-Zeiten leben und hochhalten dürfen. Neue Gesetze können unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur massiven Einschränkung von Öffentlichkeitsbeteiligung ausgenutzt werden. Die Trassengegner werden mit kreativen Protestideen und unter Einhaltung aller geltenden Krisenvorschriften den bundesweiten Aktionstag am 24. Mai gestalten und verdeutlichen: Überdimensionierter Netzausbau ist keine Energiewende! +++ pm