Ladenöffnung: Verbände für Reform im Einzelhandel

Ladenöffnungsgesetzes zur Sonn- und Feiertagsöffnung vollautomatisierter und personalloser Verkaufsstellen

Der Handelsverband Hessen hat sich auf Einladung der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann, im heutigen Fachgespräch für die Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ausgesprochen. Um den hessischen Einzelhandel zukünftig wettbewerbsfähig aufstellen zu können, sind Innovation und Investition der hessischen Handelsunternehmen in Digitalisierungsprozesse essenziell. Hierfür ist es im Einzelhandel dringend erforderlich, sich technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht zu verschließen, um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden zu jeder Zeit bestmöglich entsprechen zu können.

„Vollautomatisierte und personallose Verkaufsstellen sichern die Nahversorgung im ländlichen Raum und in dünn besiedelten Gebieten“, erläutert Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen. „Dies dient auch dem Schutz einer alternden Bevölkerung, deren Mobilität oft eingeschränkt ist“, so Rohde weiter. Darüber hinaus bieten vollautomatisierte und personallose Verkaufsstellen eine Lösung für den Arbeits- und Fachkräftemangel. Die wirtschaftliche Basis dieser digitalen Lösung kann jedoch nur durch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen sichergestellt werden.

„Die technische Entwicklung bei den personallosen Vertriebssystemen in der globalisierten Welt darf nicht ignoriert werden. Handelsunternehmen in Hessen benötigen mit Blick auf ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Investitionen und praktische Erfahrungswerte im Umgang mit diesen autonomen Vertriebssystemen“, so Rohde. „Innovationen ermöglichen dies, ohne die Sonntagsruhe unverhältnismäßig zu stören. Gleichzeitig machen es gesellschaftliche Entwicklungen notwendig, das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu modernisieren“, betont Rohde. „Eine Einschränkung der Sonn- und Feiertagsöffnung von personallosen und volldigitalisierten, begehbaren Automaten in Hessen wäre keinesfalls zielführend. Dies würde innovationshemmend wirken und somit die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Handels beeinträchtigen“, so Rohde abschließend.

Der Einladung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 25. März 2024 folgten neben dem Handelsverband Hessen, die katholische sowie evangelische Kirche, die kommunalen Spitzenverbände und der Hessische Industrie- und Handelskammertag. Auch der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) hat sich für eine Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ausgesprochen. +++