Berlins Gesundheitssenatorin: Notfallmechanismus ist zu schwach

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hat die bundesweiten Vorgaben für die Lockerung der Corona-Maßnahmen als zu schwach bezeichnet. „Diese Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohnerinnen und Bewohnern in den letzten sieben Tagen ist viel zu hoch, gerade auch für Berlin“, sagte Kalayci am Freitag im RBB-Inforadio. Berlin habe sehr viel früher reagiert. „Wir hatten 260 Neuinfektionen in der Woche, als wir die ersten Einschränkungen beschlossen haben. Danach haben wir die Spitze gesehen, da war der Faktor bei 37. Und wir haben unsere Einschränkungen weiter gemacht, als der Faktor bei 22 war.“ Berlin stehe jetzt vergleichsweise gut da, weil deutlich früher durchgegriffen worden sei. Flächendeckende Corona-Tests lehnt die Senatorin ab. Es gebe aber ausreichend Kapazitäten, um gezielt zu testen, etwa in Schulen, Kitas, Kliniken und bei der Polizei.

Mediziner: Kostenübernahme für Corona-Tests in Pflegeheimen unklar

ediziner klagen über unklare Regeln zur Kostenübernahme für Corona-Tests in Pflegeheimen. „Die Ärzte haben keine Zeit, bei jedem Heimbewohner aufwendig zu recherchieren, wer für die Tests aufkommen könnte“, sagte Frank Bergmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, dem „Spiegel“. Die Rechtslage ist kompliziert: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur bei Verdachtsfällen oder Krankheitssymptomen für die Tests. Die Gesundheitsämter kommen für Tests bei der Rückverfolgung von Infektionsketten auf. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen sehen zusätzlich vor, dass neue Bewohner vor dem Einzug ins Heim negative Corona-Tests vorlegen müssen – die Kosten müssen sie im Zweifel selbst tragen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will es mit einem neuen Gesetz ermöglichen, alle Heimbewohner auf Kassenkosten zu testen – eine Neuregelung, die frühestens im Juni in Kraft tritt. Zu spät, finden Mediziner und fordern eine Nachbe  sserung. „Wir brauchen schon heute eine schnelle Klarstellung, dass die Kosten rückwirkend übernommen werden“, sagte Bergmann. „Die Menschen, die in Pflegeheimen leben, tragen das größte Risiko, an einer Covid-19-Erkrankung zu sterben.“ Die gesetzlichen Kassen sehen die Vergütung von Tests für Patienten ohne Symptome jedoch nicht als ihre Aufgabe an. Pro Untersuchung müssten sie 60 Euro zahlen. Die „Gefahrenabwehr gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten“ sei aus Steuermitteln zu bezahlen, heißt es in einem Schreiben der Spitzenverbände von Kassen und Ärzten an den Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Bitkom-Präsident gegen gesetzliche Regelung für Corona-Warn-App

Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, lehnt eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der geplanten Corona-Tracing-App ab. „Angesichts klarer Vorgaben aus der EU-Datenschutzgrundverordnung für eine freiwillig genutzte App, die auf Einwilligung basiert, ist ein weiteres Gesetz schlicht überflüssig“, sagte Berg dem „Handelsblatt“. Man brauche kein parlamentarisches Klein-Klein, sondern die App, „und das so schnell wie möglich“. Die Grünen hatten sich für ein eigenes App-Gesetz ausgesprochen. Ziel sei es, „das benötigte Vertrauen und die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer in eine Tracing-App zu stärken“, heißt es in einem entsprechenden Antrag, den die Bundestagsfraktion am Donnerstag in den Bundestag eingebracht hat. Die SPD schloss mit Blick auf eine mögliche weitere Verwendung von Daten aus der App gesetzliche Regelungen nicht aus. Berg sagte dazu: „Die Diskussion um ein App-Gesetz zeigt, dass in Deutschland ganz offenkundig die Koordin  aten in unserem ansonsten ausgewogenen System von Freiheits- und Schutzrechten verrutscht sind.“ In einer Situation, in der wesentliche Grundrechte stark eingeschränkt seien, sich eine Wirtschaftskrise historischen Ausmaßes ankündige, Massenarbeitslosigkeit drohe und den jüngeren Generationen eine „Multi-Milliarden-Hypothek“ hinterlassen werde, „diskutieren wir tatsächlich über ein Gesetz für eine App, die es noch gar nicht gibt“. Und dies vor dem Hintergrund, dass die App datenschutzkonform und in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung und allen deutschen Vorschriften entwickelt werde. +++


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